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Gründungszuschuss 2012 tendiert gegen Null

02.05.12
Gründungszuschuss 2012 tendiert gegen Null

Bundesagentur für Arbeit schießt im April 2012 mit Einsparungen in Höhe von 90 Prozent weit über das gesetzlich geplante Ziel hinaus.

Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrem gestern veröffentlichten Monatsbericht für April 2012 auch die aktuellen Zahlen zur Förderung der Selbständigkeit (Gründungszuschuss und Einstiegsgeld) bekannt gegeben:Darin heißt es (Zitat): „Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Gründungszuschuss. Mit dem Gründungszuschuss wurden diesen Monat 95.000 Existenzgründerinnen und –gründer gefördert, 28 Prozent weniger als im Vorjahr“.

Das bedeutet, dass insgesamt zur Zeit 95.000 Personen Gründungszuschuss erhalten; darin sind noch rund 85.400 Personen deren Anträge in den Vormonaten bewilligt wurden.

In dem Bericht heißt es weiter (Zitat): „Im April gab es 1.400 – seit Jahresbeginn 9.400 Fördereintritte.“ (Anmerkung: neu bewilligte Anträge auf Gründungszuschuss)

Im April 2011 wurden lt. Monatsbericht 04/2011 14.000 Anträge auf Gründungszuschuss genehmigt – das bedeutet einen Rückgang um 90 Prozent. Insgesamt wurden im Jahr 2012 9.400 Anträge auf Gründungszuschuss genehmigt – im Vorjahresvergleichszeitraum waren es noch 48.000 Anträge, d.h. insgesamt beträgt der Rückgang bei den bewilligten Anträgen 80 Prozent. 

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 313/11) zum „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“, der im Dezember 2011 beschlossen wurde und der die Ursache für die dramatischen Einbrüche der Gründungszahlen ist, wurde für die Jahre 2012 bis 2015 eine (Zitat) „strukturelle Anpassung für den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit“  – d.h. eine Kürzung in Höhe von  1,03 Mrd. EURO bzw. 1,33 Mrd. EURO geplant. Standen im Jahr 2011 noch insgesamt 1,8 Mrd. EURO für den Gründungszuschuss zur Verfügung – wurde lt. Gesetzesvorlage eine Kürzung um 42,8 % geplant.

Tatsächlich schießt die Bundesagentur für Arbeit aber mit ihrer aktuellen Bewilligungspraxis und einer Reduzierung um 80 Prozent weit über das von der Bundesregierung vorgesehene Ziel hinaus.

Das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) hatte in seinem Kurzbericht 22/2011 bereits dazu aufgerufen, dass die Arbeitsvermittler, die mit der Vergabe des Gründungszuschuss 2012 betraut sind,  entsprechend dem neuen Handlungsspielraum (Anmerkung: Ermessensspielraum) mehr Verantwortung für die Gründungsförderung übernehmen sollten. Das IAB hat darüber hinaus angeregt, dass den Vermittlern zusätzliche Entscheidungshilfen an die Hand gegeben werden bzw. dass die Vermittler  an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollten.

Erfahrungsberichte von Gründerinnen und Gründern, deren Antrag auf Gründungszuschuss 2012 bewilligt wurde, haben gezeigt, dass Durchsetzungsvermögen, ein systematisch, strategisch, sorgfältig und strukturiert ausgearbeiteter Businessplan und eine nachhaltig tragfähige Finanzplanung wesentliche Voraussetzungen für die Genehmigung sind. In Zusammenarbeit mit einem fachlich kompetenten Gründungscoach können diese Voraussetzungen am ehesten erfüllt werden.

Darüber hinaus sollte der Gründer / die Gründerin nicht „auf den Mund“ gefallen sein, die notwendigen Argumente parat haben und sie auch überzeugend und nachhaltig vertreten. Argumente der Arbeitsagentur, dass in der Branche XY so gut wie keine Chance auf Gründungszuschuss bestünde, sollte man umgehend mit dem Gesetzestext kontern, demzufolge keine Berufssparte in irgendeiner Art und Weise bevorzugt oder benachteiligt werden dürfte.

Auch dem Versuch vieler Arbeitsvermittler den Antrag auf Gründungszuschuss 2012 schon im Vorfeld „abzubügeln“ sollte man sich widersetzen und den Antrag in jedem Fall schriftlich stellen und auf jeden Fall auf eine schriftliche Stellungnahme bestehen. Nur dann kann der Gründungswillige im Rahmen des Widerspruchsverfahrens auch den Weg vor das Sozialgericht beschreiten.

Die dykiert beratung steht als zertifizierte Gründungsberatung Gründern und Gründerinnen kompetent zur Seite. Im Rahmen eines kostenlosen  und unverbindlichen Erstberatungstermins besteht die Möglichkeit das Gründungsvorhaben und die ggf. bereits ausgearbeiteten Unterlagen in Rahmen eines Rundum-Quick-Check´s prüfen zu lassen; am Ende erhalten die Gründerinnen und Gründer eine objektive Einschätzung des Gründungskonzepts und Tipps zur Optimierung.

Veröffentlichung und Abdruck frei!


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