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Vorgründungscoaching Rheinland-Pfalz

Vorgründungscoaching Rheinland-Pfalz

Bei dem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu Beratungskosten im Rahmen einer Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, die eine Existenzgründung in Rheinland-Pfalz planen sowie Unternehmer, die die Übergabe ihres gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens planen. Der Unternehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können. Die Förderung der  Existenzgründungsberatung kann in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und freie Berufe erfolgen.

Was wird gefördert?

  • Beratungen von natürlichen Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz, auch bei einer Übernahme bestehender Betriebe oder einer tätigen Beteiligung
  • Beratungen zur schrittweisen Entwicklung der Selbstständigkeit begleitend zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung oder zum Einstieg in die Erwerbstätigkeit (Nebenerwerbsgründung)
  • Beratungen von Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Betriebsnachfolgen

Der geplante Geschäftssitz muss in Rheinland-Pfalz liegen. Sollte dieser noch nicht feststehen, muss der Wohnsitz des Antragstellers in Rheinland-Pfalz liegen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von dem selbständigen Berater bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig sind:

  • Bei der Beratung zur Gründung begleitend zur Berufstätigkeit oder zum schrittweisen Einstieg in die selbstständige Erwerbstätigkeit bis zu drei Tagewerke
  • Bei einer Existenzgründungsberatung/Betriebsübergabeberatung bis zu sechs Tagewerke
  • Bei einer Gründung durch Übernahme eines bestehenden Betriebes bis zu neun Tagewerke förderfähig

Die Förderung von Gründungsberatungen und Betriebsübergabeberatungen kann für jedes Unternehmen nur einmal erfolgen. Die förderfähigen Beratungskosten belaufen sich auf bis zu 800 EUR je Tagewerk. Der Zuschuss beträgt 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, d.h. maximal 400 EUR pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten). Die Berater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das dort angebotene Gründercoaching freigeschaltet sein.

Wo wird beantragt?

Anträge sind vor der Beauftragung des Beraters über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer und der Landesverband der freien Berufe) einzureichen.  Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid der ISB vorliegt.

Als zertifizierte und in der KFW-Beraterbörse gelistete Gründungsberater stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Natürlich helfen wir Ihnen im Vorfeld auch bei der Antragstellung. Interessenten an unseren Beratungsleistungen aus Rheinland-Pfalz bzw. Nordbayern, bieten wir einen kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungstermin entweder in unserem Aschaffenburger Büro (Dunzerstraße 19, 63739 Aschaffenburg) oder über unseren Videokonferenzraum an.

Weitere Informationen über Fördermöglichkeiten der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für Existenzgründer und AnsprechpartnerInnen für Fragen.

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BAFA-Beratungsförderung

Die dykiert beratung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Beratungsunternehmen gelistet.

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KfW-Gründercoaching

Das bisherige Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank wurde zum 31.12.2015 eingestellt bzw. neu geregelt. Ab dem 01.01.2016 ersetzt das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ das bisherigen Programm „Gründercoaching Deutschland

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