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Koalitionsvertrag unter die Lupe genommen

27.11.13
Koalitionsvertrag unter die Lupe genommen

Die dykiert beratung hat den Koalitionsvertrag hinsichtlich den Themen Existenzgründung, KMU und Inklusion unter die Lupe genommen und kurz zusammengefasst.

Die wichtigsten Planungen der neuen Bundesregierung:

  • der Gründungszuschuss soll weiterhin als arbeitsmarktpolitisches Förderinstrument erhalten bleiben. Allerdings wird nichts darüber gesagt, ob der bis Ende 2011 gültige Rechtsanspruch wieder eingeführt werden soll oder ob der Gründungszuschuss weiterhin eine Ermessensleistung bleibt.
  • das Gründungscoaching aus der Arbeitslosigkeit soll offenbar wieder eingeführt werden. In welchem Umfang (90% und 5 Coachingtage) bleibt unklar. Fakt ist zunächst, dass die KfW  das Gründercoaching aus der Arbeitslosigkeit ab dem 15.12.2013 von der Antragsplattform entfernt und dass der letzte Antrag am 20.12.2013 bearbeitet wird.
  • für Gründerinnen und Gründer die sich aus einem sozialversicherungspflichten Angestelltenverhältnis heraus selbständig machen möchten, soll ein mit der Gründerzeit ein neues Förderinstrument geschaffen werden.
  • das Wagniskapital für kleine und mittlere Unternehmen soll erhalten bzw. ausgebaut werden.
  • die Gründung von Genossenschaften soll erleichtert werden.
  • für mittelständische Unternehmen soll mit der Europa-GmbH eine neue Rechtsform geschaffen werden.
  • für Menschen mit Behinderung sind zwar einige Verbesserungen im Bereich Teilhabe vorgesehen, aber die wirklich entscheidende Gleichstellung und Förderung z.B. Menschen mit Behinderung den Einstieg in die Selbständigkeit zu ermöglichen, ist leider nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen. Leider geht der Gesetzgeber immer noch davon aus, dass Menschen mit Behinderung in “Werkstätten” arbeiten; auch die neue Regierung übersieht, dass Menschen mit Behinderung im digitalen Zeitalter dank barrierfreier Soft- und Hardwarehilfsmittel vollwertige Leistungsträger sein können.

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Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.

 

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27.08.14 Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt

ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!

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