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KSK – Künstlersozialkasse! Wer muss zahlen ? Wer nicht ?

03.04.13
KSK – Künstlersozialkasse! Wer muss zahlen ? Wer nicht ?

Unternehmen, die regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen eine Abgabe zur Künstlersozialversicherung (KSV) zahlen. 4,1 Prozent der Auftragssumme werden derzeit jeweils fällig.

Der DIHK widmete sich am 04.04.2013 in einem Beitrag diesem Thema. Sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer sollten sich darüber informieren. Wenn Sie als UnternehmerIn regelmäßig einen Webdesigner beauftragen, dann müssen Sie zusätzlich zu der Rechnungs- bzw. Auftragssumme eine entsprechend Abgabe an die KSK bezahlen.


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