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Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit besteht nach wie vor die Möglichkeit den Gründungszuschuss zu beantragen. Die Zahl der bewilligten Anträge stabilisiert sich seit einigen Monaten auf niedrigem Niveau (vgl. Dez. 2011: 18.000 Bewilligungen vs. Mai 2014: 2.000 Bewilligungen).

Dennoch sollte man die Möglichkeit nutzen und den Antrag auf Gründungszuschuss abgeben. Dabei handelt es sich um einen steuerfreien und nicht-rückzahlbaren Zuschuss der Ihren Start in die Selbständigkeit finanziell erheblich erleichtern würde.

Die dykiert beratung ist eine zertifizierte Gründungsberatung und hat im Jahr 2013 insgesamt 14 Anträge und im Jahr 2014 bisher 10 Anträge auf Gründungszuschuss begleitet. Bisher können auf eine 100%ige Erfolgsquote verweisen – d.h. alle Antragstellerinnen und Antragsteller die wir vor und während der Phase der Antragstellung beraten haben, bekamen einen Bewilligung.

Die wichtigsten Informationen zum Antrag und zum Vorgehen finden Sie in unserem aktuellen WEBINAR-Vortrag.


Realisierungsfahrplan

Jeder Businessplan muss einen Realisierungsfahrplan enthalten. Darin sind alle wesentlichen Planungs-, Vorbereitungs- und Realisierungsschritte zeitlich einzuordnen und darzustellen.

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Anmeldung steuerliche Erfassung

Ein wesentlicher Meilenstein ist die formale Anmeldung zur steuerlichen Erfassung bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

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