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Neuer Mikromezzaninfonds: 35 Millionen Euro für Existenzgründer und junge Unternehmen

01.09.13
Neuer Mikromezzaninfonds: 35 Millionen Euro für Existenzgründer und junge Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Der Fonds für kleine Beteiligungen hilft jenen Unternehmen und Gründungen, die ihre Vorhaben nur schwer finanzieren können. Er bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründer/innen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro und richtet sich insbesondere an solche Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen können den Fonds nutzen.
(Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie – Pressemitteilung vom 02.09.2013)

  • Produktinfo!
    Mikromezzaninfinanzierungen dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis, da Mezzaninkapital im rechtlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellt. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen. Der Kapitalgeber hat kein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht.
  • Wer kann Anträge stellen?
    Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
  • Was wird gefördert?
    Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu  50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren.
    Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8,0 % p. a.
    Gegebenenfalls ist eine Gewinnbeteiligung von 50 % des Gewinns, maximal jedoch 1,5 % der Einlage zu zahlen.
    Bei Auszahlung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 % zu zahlen.
    Die Rückzahlung erfolgt in jährlich gleich hohen Raten, erstmals nach sieben Jahren.
  • Wie wird gefördert?
    Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften der Bundesländer, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.
  • Konditionen!
    8% p.a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich
    einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage, zahlbar bei Auszahlung
    variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a.
    Sicherheiten: Es sind keine Sicherheiten zu stellen
  • Wie erfolgt die Antragstellung?
    Die Antragstellung erfolgt über die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft, in dem Bundesland, wo die Investition erfolgt.

Ansprechpartnerinnen auf Seiten der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbH sind:

Barbara Karch (Telefon: 089 / 122280-242)
Julia Köckeis (Telefon: 089 / 122280-252)

Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenfalls für weitere Auskünfte zur Verfügung und/oder sind Ihnen bei der Beantragung behilflich.


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