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Neues Insolvenzrecht für Gründerinnen und Gründer

16.05.13
Neues Insolvenzrecht für Gründerinnen und Gründer

Der Bundestag hat ein neues Privatinsolvenzrecht verabschiedet. Schon nach 3 Jahren besteht die Möglichkeit sich von Restschulden befreien zu lassen. Neben neuen Insolvenzregeln für (private) Verbraucher sind davon auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer betroffen.

Bisher galt eine Frist von sechs Jahren um sich von Restschulden befreien zu können. Nach dem neuen Privatinsolvenzrecht kann eine sogenannte Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren erreicht werden, wenn der Schuldner an seine Gläubiger mindestens 35 Prozent der Schulden  sowie die Verfahrenskosten bezahlen kann. (Quelle: Pressetext t-online.de vom 17.05.2013)


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