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Petition an den Deutschen Bundestag in Sachen "Gründungszuschuss"

30.04.12
Petition an den Deutschen Bundestag in Sachen "Gründungszuschuss"

Die dykiert beratung unterstützt eine Petition von einer Beraterkollegin (Dagmar Schulz, 1a-Startup) aus Düsseldorf. Darin wird gefordert, dass Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit, unabhängig vom Gründungszuschuss, das Gründungscoaching Deutschland mit der 90%igen Förderung erhalten.

Um die notwendige Unterstützung für diese Petition zu erhalten sieht der Gesetzgeber eine Frist von 4 Wochen vor. Innerhalb dieser Frist müssen 50.000 Unterstützer die Petition mit unterzeichnen, damit diese im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.

Um die Petition zu unterstützen benötigen Sie weniger als 3 Minuten; folgen Sie einfach diesem Link und registrieren Sie sich. Nach dem Erhalt Ihrer Registrierungsbestätigung per E-Mail können Sie sich an der Petition beteiligen. Deshalb unser Bitte: MACHEN SIE MIT!

Hintergrund:

Mit der Abschaffung des Rechtsanspruches auf Gründungszuschuss wurde für alle Gründungswilligen aus der Arbeitslosigkeit auch die Möglichkeit eingeschränkt das mit 90 Prozent geförderte Gründungscoaching Deutschland (GCD 90) aus der Arbeitlosigkeit zu beantragen. Nur diejenigen Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit deren Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt wurde, können im Anschluss daran in einem zweiten Schritt das sog. GCD 90 beantragen.

Da die Bundesagentur für Arbeit nur noch rd. 15 Prozent der Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt, d.h. 85 Prozent werden abgelehnt, steht dieses sinnvolle Förderinstrument nur noch sehr wenigen Gründerinnen und Gründern zur Verfügung. (Beachte: Arbeitslose die nach SGB II gefördert werden betrifft dies nicht – diese können weiterhin das GCD90 beantragen).

Lt. KfW bzw. Creditreform scheitern 50% aller Gründungsunternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre wenn sie kein Gründungscoaching in Anspruch genommen haben. Mit dem Kahlschlag beim Gründungszuschuss trägt die Bundesagentur also nicht nur dazu bei, dass von vorneherein weniger Gründungsvorhaben realisiert werden, sondern auch, dass die wenigen die sich nicht entmutigen lassen, schlechtere Startbedingungen bzw. Überlebenschancen haben.

Der Petitionstext lautet deshalb:

“Existenzgründern und Existenzgründerinnen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet haben sollen im ersten Jahr ihrer Gründung das KfW Gründercoaching mit einer Förderung von 90% nutzen können. Die bisherige Zulassungsvoraussetzung, dass hierfür der Erhalt des Gründungszuschusses erforderlich ist, soll wegfallen.”    

 

 


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