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Wir brauchen Gründer mit Pioniergeist!

04.04.13
Wir brauchen Gründer mit Pioniergeist!
Der DIHK geht in seinem heute veröffentlichen Newsletter u.a. auf das Thema “Existenzgründung” ein und beklagt darin, dass einerseits das “Gründungsklima” in Deutschland zu wünschen übrig lässt und dass es zu wenig Gründer mit nachhaltigen und/oder innovativen Gründungsideen gibt. 

Die dykiert beratung hat bereits in den vergangenen Monaten immer wieder in zahlreichen Veröffentlichungen auf die sich abzeichnende Entwicklung und die damit verbundenen Auswirkungen auf unseren Mittelstand hingewiesen. 

 1. Dass das Gründungsklima in Deutschland zu wünschen übrig lässt lässt sich insbesondere auf die derzeitigen politischen Rahmenbedingungen zurück führen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich alle Mühe gegeben um Gründerinnen und Gründern zusätzliche Hürden in den Weg zu stellen (Stichwort: Gründungszuschuss, Vorzeitige Kündigung des Mikrokreditfonds, bürokratische Hürden bei der Beantragung von sonstigen Förderprogrammen usw.)

2. Ich kann (und will) die Unterscheidung zwischen “Existenzgründungen, die aus der Not heraus geboren wurden” und anderen Existenzgründungen nicht nachvollziehen. Auch eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit zeichnet sich durch Pioniergeist, Motivation, Engagement und Risikobereitschaft aus.
Als es um die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Gründungszuschuss ging – bezog der Vertreter des DIHK in der entsprechenden Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales Position FÜR die Abschaffung des Rechtsanspruches. Das hatte zur Folge, dass sich in 2012 rund 120.000 weniger Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht haben. Darunter waren sicherlich auch viele mit einem innovativen Gründungskonzept in den Bereichen Biotechnologie, Medizintechnik oder IT.

3. Die Warnungen und Prognosen vieler Gründungsexperten (u.a. auch der dykiert beratung) wurden damals “in den Wind geschrieben”; trotz Petitionen, schriftlichen Stellungnahmen für das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und über 2.000 Schreiben an sämtliche Bundestags- und Landtagsabgeordneten in Deutschland wurde der Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss abgeschafft und in eine Ermessenleistung umgewandelt. Als Kollateralschaden war auch der Zugang zu dem entsprechend geförderten Gründercoaching betroffen.

Jetzt 2 Jahre danach erkennt auch der DIHK offenbar, dass die Gesetzesänderung eine gravierende Fehlentscheidung war die schnellstens revidiert werden sollte.

 
Betrachtet man das mit der Gesetzesänderung angestrebte Einsparvolumen (800 Mio. EUR) näher, dann erkennt man schnell, dass die Einsparung bei weitem nicht realsiert werden konnte! Viele denen der Gründungszuschuss verwehrt wurde, blieben dann einfach länger in der Arbeitslosigkeit und  der tatsächlich realisierten Einsparung im Haushalt des BMAS standen erhebliche volkswirtschaftliche Nachteile entgegen; üblicherweise investiert jede/r GründerIn zwischen 15.000 EUR und 20.000 EUR in die neue Existenz, kauft Waren ein und erzielt Umsätze. Das IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung) hat ermittelt, dass im Durchschnitt jede/r ExistenzgründerIn 0,7 zusätzliche Arbeitsplätze schafft. Aufgrund der Gesetzesänderung machten sich in 2012 rund 120.000 Arbeitslose NICHT selbständig – d.h. sie investierten nicht, sie konsumierten nicht, sie setzen nicht um und sie schufen keine zusätzlichen Arbeitsplätze. Überschlägt man diese Auswirkungen, kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass der Einsparung i.H.v. 800 Mio EUR wesentlich höher zu bewertende volkswirtschaftliche Schäden gegenüber stehen.
 
Newsletter DIHK Ausgabe 14/2012

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29.01.16 Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.

 

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27.08.14 Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt

ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!

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