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Kleinunternehmer-Regelung

Kleinunternehmer-Regelung

Als Unternehmer/-in können Sie sich für oder gegen die sog. Kleinunternehmer-Regelung entscheiden wenn Ihr Jahresumsatz weniger als 17.500 EUR beträgt. Überlegen Sie sich das sehr gut! Auch wenn sich Ihr Umsatz im ersten Jahr unter dieser Grenze bewegt, können Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung (freiwillig) verzichten.

Als Unternehmer/-in sind Sie verpflichtet auf Ihren Ausgangsrechungen (an Ihre Kunden) die Mehrwertsteuer (7% oder 19%) offen auszuweisen und den vereinnahmten Mehrwertsteueranteil an das Finanzamt abzuführen. Umgekehrt können Sie von jeder betrieblich veranlassten Eingangsrechnung die darin enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt zurück erstattet bekommen (Bedingung: die Vorsteuer muss in Prozent und EURO offen auf der Rechnung ausgewiesen sein!). Die Zusammenfassung der vereinnahmten Mehrwertsteuer und der zurück zu erstattenden Vorsteuer erfolgt im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung. Neben Ihren persönlichen Daten erfassen Sie bis zum 10.ten des Folgemonats die Summe der monatlich getätigten Umsätze und die Summe der Vorsteuerbeträge. Die Erfassung erfolgt über das kostenlose Programm “ELSTER“.

Am Ende werden Ihre Zahllast (Mehrwertsteuer AN das Finanzamt) und Ihr Erstattungsanspruch (Vorsteuer VON dem Finanzamt) gegen einander abgerechnet und es ergibt sich entweder eine Zahllast oder ein Erstattungsanspruch.

In der Regel hat jede/r Existenzgründer/-in in den Anfangsmonaten mehr Ausgaben (Betriebskosten) als Einnahmen. Das bedeutet, dass er am Ende des Monats einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt hat. Diese Vorsteuer-Rückerstattung erfolgt ziemlich zeitnah – d.h. Sie können mit diesem kleinen “Liquiditätszuschuss” planen.

Wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung anwenden, verzichten Sie auf die monatliche Umsatzsteueranmeldung (“In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden”). Das erspart Ihnen zwar jeden Monat ein wenig Arbeit – aber Sie bekommen auch von allen Eingangsrechnungen keine Vorsteuer zurück erstattet.

Unabhängig von dem Liquiditätsvorteil der Ihnen entsteht: wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nehmen, werden Sie durch die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung “gezwungen” sich einmal pro Monat mit Ihren Eingangs- und Ausgangsbelegen zu beschäftigen. Das schafft von Anfang an Ordnung in Ihrer Ablage und Buchhaltung! Deshalb unser Praxistipp: Kleinunternehmer-Regelung nicht anwenden!

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Die dykiert beratung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Beratungsunternehmen gelistet.

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