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Wissenswertes für Gründerinnen und Gründer

Wissenswertes für Gründerinnen und Gründer

Die Entscheidung sich selbständig zu machen sollte sorgfältig abgewogen werden. Unter der Rubrik “Wissenswertes für Gründerinnen und Gründer” stellen wir Ihnen wichtige Informationen verschiedener öffentlicher Einrichtungen zum Nachlesen bzw. Downloaden zur Verfügung.

  •  Die Einkommenssituation von Selbstständigen und die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen auf Basis des SGB II Auf Grundlage des Panels “Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung” wird in der Studie die Einkommenssituation von Selbständigen untersucht. Im Blickpunkt stehen dabei nicht nur die sozio-ökonomischen Merkmale der Selbständigen in der Grundsicherung, sondern auch mögliche Ursachen für den Arbeitslosengeld II-Bezug von Selbständigen.Die Ergebnisse zeigen einerseits, dass der Haushaltskontext, Zeiten für Kinderbetreuung, aber auch gesundheitliche Einschränkungen zur Erklärung des ALG II-Bezugs von Selbständigen beitragen. Andererseits spielen auch betriebswirtschaftliche Faktoren, wie eine unzureichende Ertragslage, eine wichtige Rolle. Da aber nur bedingt Informationen zu den von den Selbständigen in der Grundsicherung geführten Unternehmen vorliegen, bedarf deren genauere Analyse weiterer Daten und Forschung. (Quelle: IFM Bonn)
  • Wohlstandseffekte des Gründungsgeschehens Jedes zweite neu gegründete Unternehmen scheidet nach vier bis fünf Jahren aus dem Markt aus oder rutscht unter die Umsatzschwelle von 17.500 Euro pro Jahr. Nur in den Forschungs- und Entwicklungsintensiven und wissensintensiven Bereichen können sich die Existenzgründungen besser am Markt behaupten. In diesen Bereichen wachsen sie überdurchschnittlich. Auf der Basis des Umsatzsteuerpanels haben die Wissenschaftler des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn die wirtschaftliche Entwicklung von neu gegründeten Unternehmen untersucht.Von einem Euro Umsatz verbleiben durchschnittlich 34 Cent als Einkommen in den neu gegründeten Unternehmen – 66 Cent investieren die Existenzgründer für sogenannte “Vorleistungen” wie Einrichtungsgegenstände, Dienstleistungen, Betriebsmittel und Produktionsanlagen. Folglich tragen neu etablierte Unternehmen nicht nur durch ihr eigenes Produkt- und Dienstleistungsangebot, sondern auch durch diese Einkäufe positiv zur volkswirtschaftlichen Entwicklung bei.Besonders hoch sind die Startinvestitionen in den FuE-intensiven und wissensintensiven Bereichen: Hier liegt die durchschnittliche Nachfrage nach Vorleistungen zum Zeitpunkt des Markteintritts mehr als doppelt so hoch wie in den anderen Wirtschaftszweigen. Allerdings entstehen insbesondere in den FuE-intensiven Wirtschaftszweigen auch Arbeitsplätze mit Zukunftsperspektiven – während in neu gegründeten Distributionsunternehmen das Beschäftigungswachstum am geringsten ist. (Quelle: IFM Bonn)
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer Die 2006 eingeführte Möglichkeit, als Existenzgründer freiwillig in der Arbeitslosenversicherung zu bleiben, hat sich nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) bislang bewährt.Durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer können soziale Risiken der Selbstständigkeit abgefedert werden. Die Versicherung ist besonders attraktiv für Existenzgründer, die den Erfolg ihrer Selbständigkeit nicht gut abschätzen können. Der IAB-Studie zufolge tragen auch mehr Berufserfahrung und die Erfahrung mit längerer Arbeitslosigkeit dazu bei, dass sich Selbstständige absichern.Pauschal zahlen die Versicherten monatlich in Westdeutschland 80,86 Euro und in Ostdeutschland 68,26 Euro. In den ersten zwei Jahren ist lediglich die Hälfte dieser Summe fällig. Das Arbeitslosengeld beträgt je nach Qualifikation und Region (Ost- oder Westdeutschland) zwischen 636,90 und 1.322,70 Euro. Bei Aufgabe der Selbstständigkeit muss sich der Versicherte bemühen, die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden. Er muss also auch bereit sein, wieder eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen.

    Über den ganzen Beobachtungszeitraum von insgesamt etwas mehr als drei Jahren hinweg gaben gut sechs Prozent der Befragten an, jemals Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bezogen zu haben. „Da Selbständigen bei einem Scheitern ihrer Unternehmung ein finanzieller und sozialer Absturz droht, stellt die Option einer freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen sozialpolitischen Instrumentariums dar“, schreiben die Autoren der IAB-Studie.

    44 Prozent der in der IAB-Studie erfassten Selbständigen, die sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichert hatten, verließen diese allerdings wieder. Ursache dafür ist nach Angaben der Befragten häufig die Höhe der Beiträge.

    Für das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ müssen Existenzgründer innerhalb der zwei Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein oder unmittelbar vor ihrer Existenzgründung Arbeitslosengeld bezogen haben. Außerdem muss die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden. Ende 2012 gab es mehr als 200.000 freiwillig Weiterversicherte.( Quelle: Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung – IAB)

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Die dykiert beratung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Beratungsunternehmen gelistet.

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