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Investitionszuschuss WAGNISKAPITAL

12.05.13
Investitionszuschuss WAGNISKAPITAL

Ab dem 15.05.2013 steht jungen und innovativen Unternehmen das neue Förderprogramm “Investitionszuschuss Wagniskapital” zur Verfügung.

Der Investitionszuschuss Wagniskapital hat zum Ziel die Finanzierungsbedingungen junger und innovativer Unternehmen zu verbessern. Für private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen Anreize geschaffen werden, solchen Unternehmen privates Wagniskapital zur Verfügung zu stellen.

Die Eckpunkte der Förderung sehen vor, dass private Investoren (natürliche Personen), die Gesellschaftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben, gefördert werden. Der private Investor erhält 20 Prozent des Kaufpreises für den Anteilserwerb über den Zuschuss zurückerstattet. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 EURO – maximal 250.000 EURO zur Verfügung stellen; pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 1 Million EURO pro Jahr bezuschusst werden; die Gesellschaftsanteile verbleiben komplett bei dem Investor. Die wichtigsten Informationen zur Förderfähigkeit für Investoren finden Sie in dem entsprechenden Merkblatt.

Das Unternehmen, an dem der Investor Anteile erwirbt,

  • muss ein kleines, innovatives und unabhängiges Unternehmen sein,
  • muss jünger als zehn Jahre sein,
  • muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der EU – mindestens eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben,
  • muss im Handelsregister eingetragen sein,
  • darf maximal 50 Mitarbeiter (Vollzeitaquivalente) haben,
  • darf nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein.

Das Unternehmen muss einer innovativen Branche angehören, dazu gehören u.a.:

  • Herstellung von chemischen, pharmazeutischen Erzeugnissen, von Gummi- und Kunststoffwaren, von Glas und Glaswaren, Keramik, Verabeitung von Steinen und Erden, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen, von elektrischen Ausrüstungen
  • Maschinenbau, Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen, sonstiger Fahrzeugbau (ohne Schiff- und Bootsbau)
  • Verlagswesen
  • Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
  • Telekommunikation, Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie, Informationsdienstleistungen u.a.

Weitere Informationen der Förderfähigkeit junger innovativer Unternehmen finden Sie in dem entsprechenden Merkblatt.

Vor der Beantragung des Investitionszuschuss Wagniskapital sollten Sie sich den Flyer und die entsprechende Richtlinie des BMWi vom 24.04.2013 downloaden. Wenn Sie Fragen zu diesem oder zu einem anderen Förderprogramm haben, senden Sie uns einfach eine Email und vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch.


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