Vorlagen zur Existenzgruendung
Gruendungszuschuss
Umsatzsteuervoranmeldung
Gewerbeanmeldung
Für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit besteht nach wie vor die Möglichkeit den Gründungszuschuss zu beantragen. Die Zahl der bewilligten Anträge stabilisiert sich seit einigen Monaten auf niedrigem Niveau (vgl. Dez. 2011: 18.000 Bewilligungen vs. Mai 2014: 2.000 Bewilligungen).
Dennoch sollte man die Möglichkeit nutzen und den Antrag auf Gründungszuschuss abgeben. Dabei handelt es sich um einen steuerfreien und nicht-rückzahlbaren Zuschuss der Ihren Start in die Selbständigkeit finanziell erheblich erleichtern würde.
Nach der Gewerbeaneldung und der Anmeldung zur steuerliche Erfassung sind Sie, sofern Sie nicht die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen, verpflichtet monatlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
Die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens ist ein relativ einfacher Vorgang: Sie gehen zu Ihrer Komunalverwaltung (z.B. Kreisverwaltungamt München – Gewerbeamt) und melden dort Ihre gewerbeliche Tätigkeit(en) an.
Ein wesentlicher Meilenstein ist die formale Anmeldung zur steuerlichen Erfassung bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Jeder Businessplan muss einen Realisierungsfahrplan enthalten. Darin sind alle wesentlichen Planungs-, Vorbereitungs- und Realisierungsschritte zeitlich einzuordnen und darzustellen.