Fördermittelmagazin

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Foerdermittelmagazin

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Ausgaben 1 - 3 ab sofort erhältlich


Die meisten Unternehmen nutzen Fördermittel nicht - schlicht, weil sie die passenden Programme nicht kennen.

Deshalb biete ich ab sofort regelmäßig ein Magazin an, in dem ich interessante Förderprogramme vorstelle.

Die ersten drei Ausgaben beinhalten:
- (1) Innovationsförderprogramme der Bundesländer
- (2) Förderprogramme für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
- (3) Digitalisierungsförderung der Bundesländer

Das Magazin ist kostenlos erhältlich; einfach PN mit 1, 2 oder 3 und ich sende Dir die entsprechende Ausgabe zu.


Innovationsförderprogramme der Bundesländer


In der Ausgabe 1 erhalten Sie einen Überblick über alle Landesförderprogramme die Sie für Ihre Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation beantragen können. In der Regel handelt es sich bei diesen Programmen um niederschwellige Förderprogramme, d.h.

  • oft abweichende KMU-Regeln (!)

  • das Antragsverfahren erfolgt einstufig

  • der Maßnahmenbeginn kann meistens unmittelbar nach Antragstellung erfolgen

  • der Zuschuss kann erst ganz am Ende der Maßnahme abgerechnet werden.


Förderatlas für Ärztinnen und Ärzte


In der Ausgabe 2 erhalten Sie einen Überblick über alle Landesförderprogramme für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Pro Bundesland erhalten Sie zu den nachfolgenden Themen die jeweiligen Förderprogramme:


  • Investitionsmaßnahmen

  • Innovationsmaßnahmen

  • Digitalisierungsmaßnahmen

  • Qualifizierungsmaßnahmen


Digitalisierungsförderprogramme der Bundesländer


Nachdem am 31.12.2024 die bundesweite Förderrichtlinie "Digital jetzt" ausgelaufen ist und bis dato noch keine bundesweite Digitalisierungsförderung beantragt werden kann, ist die Digitalisierungsförderung Ländersache. Bis auf wenige Ausnahmen bietet die einzelnen Bundesländer entsprechende Zuschussprogramme für innerbetriebliche Digitalisierungsmaßnahmen an. Auch hier handelt es sich um niederschwellige Förderprogramme, d.h.

  • oft abweichende KMU-Regeln (!)

  • das Antragsverfahren erfolgt einstufig

  • der Maßnahmenbeginn kann meistens unmittelbar nach Antragstellung erfolgen

  • der Zuschuss kann erst ganz am Ende der Maßnahme abgerechnet werden.


Bildquelle:

Canva

eigen

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