Leistung
Ich gestalte den Prozess der Beantragung der steuerlichen Forschungszulage (FZUL) aktiv mit – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur erfolgreichen Auszahlung.
„Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Form einer Forschungszulage (FZul) eingeführt.“ (Quelle: Förderrichtlinie des BMF vom 07.02.2023)
Mit dem FZulG wurde eine steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung eingeführt – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle sowie experimentelle Entwicklung.
Die Forschungszulage kann bis zu 3,5 Mio. € betragen und kann rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden - damit stellt die steuerliche Forschungszulage eine absolute Ausnahme in der bundesweiten Förderlandschaft dar. Unternehmen profitieren von Steuerreduktionen oder Erstattungen.
Die FZUL kann rückwirkend für F&E-Vorhaben beantragt werden, die in der Vergangenheit
begonnen und abgeschlossen wurden oder
begonnen wurden und erst in der Zukunft abgeschlossen werden.
Anspruchsberechtigt (§ 1 FZulG) sind Steuerpflichtige die Einkünfte aus Land- & Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit beziehen und nicht von der Besteuerung befreit sind. Alle FuE-Vorhaben sind grundsätzlich förderfähig. Das FZulG ist Themenoffen – d.h. es sieht keinen Forschungsschwerpunkt vor!
Die Beantragung der steuerlichen Forschungszulage erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens. Der gesamte Prozess erfolgt online und soll so, für alle Beteiligten, möglichst effizient gestaltet ablaufen.
Ablaufdiagramm ergänzen!
Ich begleite Sie bzw. Ihr Unternehmen kompetent bei der Definition der förderfähigen Vorhaben, unterstütze Sie bei der Formulierung der Anträge und bei der Aufbereitung der notwendigen Dokumentationen. Bester Beweis: Patrick Baudrexel (siehe auch meine Referenzen) hat mit meiner Unterstützung 0,4 Mio. EURO als steuerliche Forschungszulage erhalten!
Fördersummenrechner