Steuerliche Forschungszulage (FZUL)

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Datum

07.11.2024

Kategorie

Bundes

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Steuerliche Forschungszulage (FZulG) – Ihre Förderung für Innovation

Seit März 2024 bietet die steuerliche Forschungszulage noch attraktivere Bedingungen für Unternehmen jeder Größe. Sie unterstützt innovative Unternehmen mit einem direkten steuerlichen Vorteil – unabhängig von Branche und Gewinnsituation.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Rückwirkende Förderung: Projekte ab dem 1. Januar 2020 sind förderfähig.

  • Unabhängig von Branche und Unternehmensgröße: Alle Unternehmen können profitieren.

  • Einfache Antragstellung: Zweistufiges Verfahren – FuE-Bescheinigung und Finanzamtsantrag.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Förderquote:

  • 35 % der förderfähigen Aufwendungen für Eigenforschung und Eigenleistungen

  • Auftragsforschung: 35 % auf 70 % der Auftragssumme

Bemessungsgrundlage:

  • Bis zu 10 Millionen Euro förderfähige Aufwendungen pro Jahr

Maximale Forschungszulage:

  • Bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich

Förderfähige Kosten:

  • Löhne und Gehälter von FuE-Mitarbeitern

  • Eigenleistungen (fiktive Gehälter) bei Einzelunternehmen

  • 70 % der Kosten von beauftragter Auftragsforschung

Ihr nächster Schritt: Nutzen Sie die steuerliche Forschungszulage und investieren Sie clever in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Wir begleiten Sie von der Projektbewertung bis zur erfolgreichen Beantragung.

Gerne unterstütze ich Dich mit weiteren Informationen sowie bei der Antragstellung. Wenn Du mehr über dieses oder andere Förderprogramme erfahren möchtest, reserviere Dir einfach einen kostenlosen Online-Erstberatungstermin: www.calendly.com/wdykiert

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