Steuerliche Forschungszulage (FZUL)

Steuerliche Forschungszulage (FZUL)

Steuerliche Forschungszulage (FZUL)

Datum

07.11.2024

Kategorie

Bundes

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  • +++ Bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen - max. 3,5 Mio. EURO p.a. +++

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  • +++ Bis zu 4 Jahre rückwirkend zu beantragen - max. 3,5 Mio. EURO p.a. +++

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Steuerliche Forschungszulage (FZulG) – Ihre Förderung für Innovation


Seit März 2024 bietet die steuerliche Forschungszulage noch attraktivere Bedingungen für Unternehmen jeder Größe. Sie unterstützt innovative Unternehmen mit einem direkten steuerlichen Vorteil – unabhängig von Branche und Gewinnsituation.


Vorteile für Ihr Unternehmen:

  • Rückwirkende Förderung: Projekte ab dem 1. Januar 2020 sind förderfähig.

  • Unabhängig von Branche und Unternehmensgröße: Alle Unternehmen können profitieren.

  • Einfache Antragstellung: Zweistufiges Verfahren – FuE-Bescheinigung und Finanzamtsantrag.


Das Wichtigste auf einen Blick:


Förderquote:

  • 35 % der förderfähigen Aufwendungen für Eigenforschung und Eigenleistungen

  • Auftragsforschung: 35 % auf 70 % der Auftragssumme


Bemessungsgrundlage:

  • Bis zu 10 Millionen Euro förderfähige Aufwendungen pro Jahr


Maximale Forschungszulage:

  • Bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich


Förderfähige Kosten:

  • Löhne und Gehälter von FuE-Mitarbeitern

  • Eigenleistungen (fiktive Gehälter) bei Einzelunternehmen

  • 70 % der Kosten von beauftragter Auftragsforschung


Ihr nächster Schritt: Nutzen Sie die steuerliche Forschungszulage und investieren Sie clever in die Zukunft Ihres Unternehmens: Wir begleiten Sie von der Projektbewertung bis zur erfolgreichen Beantragung.

Bildquelle:

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Gerne unterstütze ich Dich mit weiteren Informationen sowie bei der Antragstellung. Wenn Du mehr über dieses oder andere Förderprogramme erfahren möchtest, reserviere Dir einfach einen kostenlosen Online-Erstberatungstermin: www.calendly.com/wdykiert

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Öffentlich geförderte Darlehen sind ein wichtiges Instrument, um kleine Unternehmen zu entlasten und gezielt zu unterstützen. Wenn Hausbanken diese Möglichkeit jedoch aus Eigeninteressen blockieren, obwohl sie wirtschaftlich und risikoarm wären, schaden sie nicht nur den Unternehmen, sondern auch der Glaubwürdigkeit solcher Förderinstrumente insgesamt.

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Mit 4 Förderlinien werden in Hessen Vorhaben gefördert, die den digitalen Stand der Technik deutlich erhöhen. Das Förderprogramm Distr@l ist themenoffen, legt den Fokus aber auf digitale anwendungsbezogene Vorhaben.

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Du hast die erste Förderrunde verpasst oder die letzte Zufallsauswahl am 10.06.2025 verlief erfolglos? Dann hast Du jetzt eine neue Chance und kannst eine Bewerbung für die zweite von zwei Förderrunden 2025 einreichen.

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