Steuerliche Forschungszulage (FZulG) – Ihre Förderung für Innovation
Seit März 2024 bietet die steuerliche Forschungszulage noch attraktivere Bedingungen für Unternehmen jeder Größe. Sie unterstützt innovative Unternehmen mit einem direkten steuerlichen Vorteil – unabhängig von Branche und Gewinnsituation.
Vorteile für Ihr Unternehmen:
Rückwirkende Förderung: Projekte ab dem 1. Januar 2020 sind förderfähig.
Unabhängig von Branche und Unternehmensgröße: Alle Unternehmen können profitieren.
Einfache Antragstellung: Zweistufiges Verfahren – FuE-Bescheinigung und Finanzamtsantrag.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Förderquote:
35 % der förderfähigen Aufwendungen für Eigenforschung und Eigenleistungen
Auftragsforschung: 35 % auf 70 % der Auftragssumme
Bemessungsgrundlage:
Bis zu 10 Millionen Euro förderfähige Aufwendungen pro Jahr
Maximale Forschungszulage:
Bis zu 3,5 Millionen Euro jährlich
Förderfähige Kosten:
Löhne und Gehälter von FuE-Mitarbeitern
Eigenleistungen (fiktive Gehälter) bei Einzelunternehmen
70 % der Kosten von beauftragter Auftragsforschung
Ihr nächster Schritt: Nutzen Sie die steuerliche Forschungszulage und investieren Sie clever in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Wir begleiten Sie von der Projektbewertung bis zur erfolgreichen Beantragung.