Suche
Suche

Menschen mit Behinderung gründen ein Unternehmen

10.08.13
Menschen mit Behinderung gründen ein Unternehmen

In der Ausgabe vom 11.08.2013 schreibt die Frankfurter Allgemeine über Menschen mit Behinderung, die sich selbständig machen möchten. Über die unterschiedliche Motivationslagen, die Skepsis, die Probleme – aber auch über die Möglichkeiten die sich Existenzgründer/-innen mit einem Handicap bieten. In dem Artikel der FAZ werden die verschiedenen Hilfen zur Selbsthilfe aufgezeigt.

Die Realität sieht oft etwas anders aus: Die dykiert beratung begleitet derzeit einen jungen Mann, der mit einer hohen Querschnittlähmung an den Rollstuhl gefesselt ist und sich seine eigene berufliche Zukunft gestalten möchte.

Menschen mit Behinderung müssen viel mehr Hürden auf dem Weg in die Selbständigkeit überwinden als gesunde Existenzgründer. Die Zuverdienstgrenzen und das sogenannte Schonvermögen sind häufig so niedrig angesetzt, dass die Existenzgründung bereits im Vorfeld fast unmöglich wird.

Bevor Menschen mit Behinderung ihr oft geringes Vermögen/Erspartes zur Gründung einer eigenen Unternehmung einsetzen können, greift der Staat oft auf das Vermögen zu und verrechnet es mit den Leistungen die für den Alltag (Betreuung, Pflege, Unterbringung etc.) bezahlt werden. Das Ergebnis: das notwendige Startkapital fehlt – der Weg in die eigene Existenz bleibt versperrt!

Auf diese Weise hindert der Staat Menschen mit Behinderung daran, sich finanziell auf eigene Beine zu stellen. Statt ihnen anfangs jede erdenkliche Unterstützung (ala BaFöG) angedeihen zu lassen, sie auf dem Weg in eine finanziell unabhängigere Zukunft zu unterstützen, stellt sich der Staat quer und zwingt dadurch Menschen mit Behinderung in der finanziellen Abhängigkeit der Sozialsysteme zu bleiben.

Dabei wird der technologische Fortschritt völlig ignoriert: dank der Digitalisierung, Internet, Email, assistiven Bedienelementen usw. können Menschen mit Behinderung heutzutage fast ohne Einschränkung einer selbständigen Tätigkeit im Home-Office nachgehen. Weder Mobilitätseinschränkungen noch gesundheitliche Einschränkungen sind heutzutage Handicaps die einer vollwertigen Ausübung von Tätigkeien entgegen stehen.

Der Staat sollte deshalb Menschen mit Behinderung mit Rat, Tat und Finanzen unterstützen sich ihre eigene Existenz aufzubauen. Wenn das Unternehmen dann Ertrag abwirft, kann der Staat genauso wie beim BaFöG (anteilige) Rückzahlungen der Fördergelder verlangen.

Die dykiert beratung unterstützt und berät Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in die Selbständigkeit.

 


Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows
29.01.16 Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.

 

Weiterlesen >
Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt
27.08.14 Antrag auf Gründungszuschuss bewilligt

ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!

Weiterlesen >