Änderungen Forschungszulagengesetz per 01.01.2026

Änderungen Forschungszulagengesetz per 01.01.2026

Datum

Änderungen FZUL ab 2026

Änderungen Forschungszulagengesetz per 01.01.2026


Seit dem 01.01.2026 gelten für die steuerliche Forschungszulage (FZUL) folgende Änderungen:

  • Die maximale Bemessungsgrenze steigt von 10,0 Mio. EURO auf 12,0 Mio. EURO

  • 20% der förderfähigen Personalkosten können als Gemeinkosten angesetzt werden

  • Einzelunternehmer können statt bisher 70 EURO / Stunde nun 100 EURO / Stunde als kalkulatorischen Unternehmerlohn ansetzen.


Forschungszulage kurz zusammengefasst

Damit wird die steuerliche Forschungszulage noch interessanter! Weitere Informationen auf meiner Homepage zu dem Thema siehe Leistungen/forschungszulage


FAQ zur Forschungszulage

In den FAQ´s habe ich die wichtigsten Fragen zur FZUL beantwortet.


Änderungen FZUL ab 01.01.2026

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