Forschungszulage

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Leistung

Wir gestalten den Prozess der Beantragung der steuerlichen Forschungszulage (FZUL) aktiv mit – von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur erfolgreichen Auszahlung.

„Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Form einer Forschungszulage (FZul) eingeführt.“ (Quelle: Förderrichtlinie des BMF vom 07.02.2023)


Mit dem FZulG wurde eine steuerliche Förderung für Forschung & Entwicklung eingeführt – unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche. Förderfähig sind Grundlagenforschung, industrielle sowie experimentelle Entwicklung.


Die Forschungszulage kann bis zu 3,5 Mio. € betragen und kann rückwirkend für bis zu vier Jahre beantragt werden. Unternehmen profitieren von Steuerreduktionen oder Erstattungen. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihrer Projekte und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.


Ob Personalkosten oder Auftragsforschung – wir helfen bei der korrekten Berechnung der Fördersumme, erstellen mit Ihnen die Antragsunterlagen und unterstützen bei der Einreichung bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ).

Fördersummenrechner

Beispielrechnung und mögliche Fördersumme

Förderfähige Kosten: 0 €
Voraussichtliche Förderung (35 %): 0 €
Sie möchten sich einen Überblick verschaffen, ob Sie bzw. Ihr Unternehmen für ein bestimmtes Vorhaben einen Fördermittelantrag stellen kann und was dabei zu beachten ist? Wir bieten Ihnen ein kostenlosen Fördermittelcheck an. Reservieren Sie sich am Besten noch heute einen Termin.
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