Datum

Änderungen Forschungszulagengesetz per 01.01.2026
Seit dem 01.01.2026 gelten für die steuerliche Forschungszulage (FZUL) folgende Änderungen:
Die maximale Bemessungsgrenze steigt von 10,0 Mio. EURO auf 12,0 Mio. EURO
20% der förderfähigen Personalkosten können als Gemeinkosten angesetzt werden
Einzelunternehmer können statt bisher 70 EURO / Stunde nun 100 EURO / Stunde als kalkulatorischen Unternehmerlohn ansetzen.
Forschungszulage kurz zusammengefasst
Damit wird die steuerliche Forschungszulage noch interessanter! Weitere Informationen auf meiner Homepage zu dem Thema siehe Leistungen/forschungszulage
FAQ zur Forschungszulage
In den FAQ´s habe ich die wichtigsten Fragen zur FZUL beantwortet.




