Die Bundesagentur für Arbeit hat am 28.06. ihren monatlichen Arbeitsmarktbericht vorgestellt. Darin wurde u.a. auch bekannt gegeben, dass im Juni 2012 bundesweit nur noch 900 Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt wurden; im Vorjahresvergleich bedeutet dies einen Rückgang um 92,5 Prozent (Juni 2011: 12.000 bewilligte Anträge auf Gründungszuschuss).
Insgesamt wurden damit im ersten Halbjahr 2012 erst 11.800 Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt – im Vergleichszeitraum 2011 waren es noch rd. 71.000 – d.h. insgesamt liegt der Rückgang bei 83,4 Prozent.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig zu machen, sollte sich von diesen Zahlen nicht beeindrucken lassen! In jedem Fall sollte man einen formalen Antrag auf Gründungszuschuss stellen, um ihn ggf. im Widerspruchsverfahren durchsetzen zu können. Gründerinnen und Gründer sollten sich von Ihrem Sachbearbeiter nicht “abwimmeln” lassen – häufig versuchen die Mitarbeiter der Bundesagentur bereits im Vorfeld die Abgabe des Antrages auszureden und begründen dies damit, dass der Antrag sowieso abgelehnt werden würde.
Wenn der Antrag auf Gründungszuschuss gut vorbereitet ist – d.h. ein schlüssiger und tragfähiger Business-und Finanzplan vorlegt werden kann, sowie eine Tragfähigkeitsbescheinigung samt ausführlicher Stellungnahme, dann fällt es dem Sachbearbeiter schwer seine Ablehnung so zu formulieren, dass sie ggf. auch im Widerspruchsverfahren Bestand hat. Die Bundesagentur spricht in diesem Zusammenhang selber von einer Quasi-Pflichtleistung!
Die dykiert beratung ist eine zertifizierte Gründungsberatung – sie zeichnet sich vor allem durch ihre individuellen und praxisorientierten Beratungsleistungen aus. Im bundesweiten Vergleich hebt sich die Anzahl der genehmigten Anträge auf Gründungszuschuss deutlich von der oben genannten Quote ab. D.h. Anträge auf Gründungszuschuss die die dykiert beratung schon im Vorfeld begleitet hat, werden erfahrungsgemäß eher genehehmigt.
Das lässt sich im Wesentlichen darauf zurückführen, dass die dykiert beratung Gründerinnen und Gründer schon bei der Erstellung ihres Business- und Finanzplanes unterstützt und zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen sog. “Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung gemäß § 57 Abs. 2 Nr. 2 SGB III” ein ausführliches Gründungsgutachten erstellt.
Natürlich können sich auch Gründerinnen und Gründern deren Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wurde, an die dykiert beratung wenden um gemeinsam den Weg durch das Widerspruchsverfahren vorzubereiten.
Gründerinnen und Gründer können ein kostenloses Erstberatungsgespräch vereinbaren um nach intensiver Begutachtung am Ende eine erste Einschätzung über die Tragfähigkeit bzw. die ggf. vorhandenen Schwachstellen zu erhalten. Die Beratungsleistungen der dykiert beratung können mit bis zu 70 % bezuschusst werden.
Ab dem zweiten Halbjahr 2012 bietet die dykiert beratung spezielle Seminar und Workshops für Gründer an in denen ein individueller Business- und Finanzplan erarbeitet wird.
Die Teilnahmegebühren betragen maximal 150 EURO – da diese Gründerseminare bzw. Gründeworkshops mit bis zu 66 Prozent bezuschusst werden.
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Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!