
In unseren aktuellen Newsletter haben sich zwei fehlerhafte Informationen eingeschlichen:
1. Für das mit 90% bzw. für das mit 50% geförderte Gründercoaching besteht KEIN Rechtsanspruch! Antragsteller/Innen haben zwar einen Rechtsanspruch auf die Beantragung, der zuständige Regionalpartner (z.B. IHK für München und Oberbayern) prüft die Antragsvoraussetzungen und empfiehlt der KfW die Genehmigung.
2. Die Zuschüsse zu den Beratungskosten werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) lediglich ko-finanziert und nicht vollständig übernommen.
Die kompletten Richtlinien und Informationen zum Gründercoaching Deutschland finden Sie hier nocheinmal zum download bzw. können auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern nachgelesen werden.


Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.

ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!