Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU
Das Förderprogramm Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU wurde am 01.07.2020 veröffentlicht. Digitale Technologien und Anwendungen sowie Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) die Potenziale der Digitalisierung besser ausschöpfen können, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) KMU mit dem Programm Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU .
Ziele des Förderprogramms “Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU” sind u.a. Investitionsanreize in Bereichen digitale Technologien und Know-how, branchenüberbreifende Förderung von Digitalisierungsvorhaben bei KMU und Handwerk und Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse. Die Zuwendung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Bis 30. Juni 2021 beträgt die Förderquote (je nach Anzahl der Mitarbeiter) 40 – 50 Prozent; die maximale Fördersumme beträgt 50.000 EURO; ab dem 01.07.2021 beträgt die Förderquote 30 – 40 Prozent. Antragstellung ist bis 31. Dezember 2023 möglich.
Das Förderprogramm (De-Minimis Beihilfe) gliedert sich in zwei Module:
- Modul 1: “Investition in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware. Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hardund Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, BigData, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
- Modul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ vermittelt Mitarbeitern der KMU das notwendige eigene Knowhow, um Digitalisierungsmaßnahmen anzustoßen und langfristig Nutzen aus durchgeführten Digitalisierungsvorhaben zu ziehen.Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
Voraussetzung für die Förderung in einem oder beiden der Module ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem ist das geplante Digitalisierungsvorhaben zu beschreiben, die gewünschten Synergieeffekte zwischen IT-Anwendungen in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens hervorzuheben sowie Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen zu erläutern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.:
- Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware);
- Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist;
- Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
- Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung;
Wenn Sie mehr über Digital jetzt – Investitionsförderung KMU erfahren möchten oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, dann vereinbaren Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch. Unsere Beratungsleistungen können mit bis zu 90 Prozent bezuschusst werden.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!