BAFA-Antrag
BAFA-Antrag und Verwendungsnachweisverfahren
- Jungunternehmen müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
- Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.
- Der Zuschuss kann nur beantragt bzw. in Anspruch genommen werden, wenn der Berater bei dem BAFA registriert wurde. Unsere BAFA-Berater-ID lautet: 131361
Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um ein bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln. Die Leitstellen informieren auf ihren Homepages, welcher regionale Partner für sie tätig ist.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
Um Ihnen den BAFA-Antrag so einfach wie möglich zu machen, stellen wir gerne für Sie den Antrag!
Rufen Sie uns einfach an 089 3081359 an oder senden Sie uns eine Email.
Die Leitstelle prüft Ihren BAFA-Antrag bzw. die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt dieses Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
- ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
- vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung
- das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
- Beratungsbericht
- Rechnung des Beratungsunternehmens
- Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils
Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden.
Unseren Mandanten stellen wir am Ende der Beratung die vollständigen Abrechnungsunterlagen bereit.
Weitere Informationen zum Antrag zum Download
Die dykiert beratung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Beratungsunternehmen gelistet.
Das bisherige Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank wurde zum 31.12.2015 eingestellt bzw. neu geregelt. Ab dem 01.01.2016 ersetzt das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ das bisherigen Programm „Gründercoaching Deutschland