BAFA-Listung
Voraussetzung für die BAFA-Listung: Von der BAFA werden nur selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen QUALITÄTSNACHWEIS erbringen, für die neue Beraterförderung zugelassen und gelistet. Die dykiert beratung hat alle erforderlichen Nachweise erbracht; unsere Berater-ID bei der BAFA: 131361.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung”, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten.
Dementsprechend können unsere Beratungsleistungen mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.
Die dykiert beratung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Beratungsunternehmen gelistet.
Das bisherige Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank wurde zum 31.12.2015 eingestellt bzw. neu geregelt. Ab dem 01.01.2016 ersetzt das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ das bisherigen Programm „Gründercoaching Deutschland