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Digitalbonus Bayern

Digitalbonus Bayern

Förderprogramm Digitalbonus Bayern

Der Digitalbonus Bayern unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Zeitalter der Digitalisierung ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Wachstumspotentiale zu nutzen. Um die notwendigen Investitionsentscheidungen zu treffen, Entwicklungsarbeiten anzugehen oder die Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle zu stemmen, sind die Herausforderungen oft groß – meist fehlt es oft an Zeit und Geld.

Nachdem die Jahrestranche 2017 für das Programm bereits im Mai ausgeschöpft war, kann der Digitalbonus durch die zusätzlichen Mittel bereits 2017 wieder beantragt werden. Seit dem 1. August 2017 können Sie wieder Anträge stellen. Wenn Sie die Zustimmung zum vorläufigen Maßnahmenbeginn von der zuständigen Regierung erhalten haben, können Sie Ihr Projekt förderunschädlich starten. Die Bewilligungen durch Förderbescheide und die Auszahlungen werden erst im Jahr 2018 erfolgen.

Es gibt drei verschiedene Varianten des Digitalbonus Bayern:

Digitalbonus Standard

  • Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit

Digitalbonus Plus

  • Bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt

Digitalkredit

  • Bis zu zwei Millionen Euro zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern

Die Förderung erfolgt im Unternehmen für die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte auch zum Einsatz kommt. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Ob Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist, hängt von der Mitarbeiterzahl, dem Jahresumsatz und der Bilanzsumme ab. Diese Kriterien werden in der Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission definiert:

  • Kleines Unternehmen: bis zu 49 Beschäftigte und bis zu 10 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 10 Millionen Euro Bilanzsumme/Jahr
  • Mittleres Unternehmen: 50 bis 249 Beschäftigte und bis zu 50 Millionen Euro Umsatz/Jahr bzw. bis zu 43 Millionen Euro Umsatz Bilanzsumme/Jahr.

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal. Informieren Sie sich vorher über das Antragsverfahren und waren Sie in jedem Fall mit dem Beginn der Maßnahme bis Sie von der Regierung eine Bestätigung erhalten haben, dass Förderantrag vollständig eingegangen  ist.

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