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Innovationsgutschein für kleine Unternehmen / Handwerksbetrieb in Bayern

Innovationsgutschein für kleine Unternehmen / Handwerksbetrieb in Bayern

Innovationsgutscheine sollen die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen unterstützen.

Antragberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Sitz in Bayern haben. Ferner Existenzgründerinnen und -gründer, die in Bayern gründen werden. Die Unternehmensgründung muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein.

Alle Informationen zum Thema “Innovationsgutschein” finden Sie direkt auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln benötigen, stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten – wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

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BAFA-Beratungsförderung

Die dykiert beratung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Beratungsunternehmen gelistet.

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KfW-Gründercoaching

Das bisherige Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank wurde zum 31.12.2015 eingestellt bzw. neu geregelt. Ab dem 01.01.2016 ersetzt das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ das bisherigen Programm „Gründercoaching Deutschland

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