Mit Datum Ihrer Gewerbeanmeldung bzw. mit Datum Ihrer formlosen Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit sind Sie verpflichtet Ihre monatlichen Umsätze und die betriebliche veranlassten Ausgaben dem Finanzamt anzugeben. Die Anmeldung erfolgt im Rahmen der sog. Umsatzsteuervoranmeldung.
GRUNDLAGEN
1. Ausgangsrechnungen an Ihre Kunden: Achten Sie bitte darauf, dass auf Ihren Ausgangsrechnungen folgende Angaben vollständig enthalten sind:
- Vollständige Angabe Ihres Firmennamens und Ihrer Firmenanschrift
- Vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers
- Fortlaufende und eindeutige Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Rechnungsinhalt z.B. 10 Stück Produkt XY – Einzelpreis (netto) 100,00 EURO – Gesamtpreis (netto)
- Gesamtsumme (netto)
- Angaben zur Mehrwertsteuer in Prozent und EURO (Achtung: klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater ob auf Ihre Leistungen / Produkte mit 7% oder 19% Mehrwertsteuer anfallen)
- Gesamtsumme (brutto)
- Zahlungsdatum
- Ihre Bankverbindung
- Ihre Umsatzsteuer-Nummer bzw. Ihre USt-ID-Nummer
Die in Ihrer Ausgangsrechnung enthaltene Mehrwersteuer müssen Sie in der Regel nach dem Zahlungseingang (sog. IST-Versteuerung) an das Finanzamt abführen.
2. Eingangsrechnungen von Ihren Lieferanten: Sie können nur dann Rechnungen steuerlich geltend machen , wenn es sich ganz oder teilweise um betrieblich veranlasste Ausgaben handelt. Wenn das der Fall ist, achten Sie bitte darauf, dass Ihre vollständige Anschrift und ggf. Ihr Firmenname als Rechnungsempfänger angegeben ist.
Wenn auf der Eingangsrechnung die enthaltene Vorsteuer in Prozent und EURO angegeben ist, erhalten Sie als Unternehmer/-in diese Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
3. Umsatzsteuervoranmeldung: Gegenüberstellung Ihrer, im Abrechnungszeitraum, vereinnahmten Umsätze und Ihrer betrieblich veranlassten Ausgaben. Im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geben Sie die von Ihnen vereinnahmte Mehrwertsteuer an und verrechnen sie mit der von Ihnen verauslagten Vorsteuer. Entweder ergibt sich daraus ein Erstattungsanspruch (wenn Sie mehr Ausgaben als Einnahmen oder eine Zahllast – wenn Sie mehr Einnahmen als Ausgaben hatten).
KLEINUNTERNEHMERREGELUNG
Wenn Ihr Umsatz im ersten Jahr weniger als 17.500 EURO beträgt, können Sie die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich dazu in unserem Downloadcenter und sprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater / Ihrer Steuerberaterin ab!
TERMINE
In der Regel müssen Sie als Existenzgründer/-in ihre Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10.ten des Folgemonats abgeben. Wenn Sie die Abgabe nicht bis zum 10.ten des Folgemonats schaffen, können Sie in Ausnahmefällen eine einmalige Fristverlängerung oder über Ihren Steuerberater eine sog. Dauer-Fristverlängerung beantragen.
Abweichende Anmeldezeiträume (z.B. pro Quartal oder jährlich) können ebenfalls über Ihren Steuerberater beantragt werden.
FORM
Seit 2005 erfolgt die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung auf elektronischem Weg. Dafür steht Ihnen die kostenlose Software ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) zur Verfügung. In Ausnahmefällen, z.B. wenn Sie über keinen PC verfügen, können Sie die Umsatzsteuervoranmeldung auch per Postweg absenden.
Ausfüllhilfe für die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung.
Die dykiert beratung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Beratungsunternehmen gelistet.
Das bisherige Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank wurde zum 31.12.2015 eingestellt bzw. neu geregelt. Ab dem 01.01.2016 ersetzt das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ das bisherigen Programm „Gründercoaching Deutschland