Förderkredit Gründung und Nachfolge Kredit

Förderkredit Gründung und Nachfolge Kredit

Datum

Änderungen FZUL ab 2026

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge KfW Kredit Nr. 077


Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kündigte an, dass durch den neuen ERP-Förderkredit ein Programm geschaffen wurde, welches speziell auf Gründungen und Unternehmensübernahmen zugeschnitten ist und „attraktive Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen“ bereitstellt. Die staatliche KfW-Bankengruppe und die deutschen Bürgschaftsbanken haben dazu eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung erklärten.


Vollständige Absicherung des Ausfallrisikos für Hausbanken


Politik und Förderbanken teilten mit, dass der neue „ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge“ speziell Investitionen, die Übernahme von Unternehmen sowie Betriebsmittelfinanzierungen unterstützen soll. Der Zugang zum Kredit wird erleichtert, indem das Ausfallrisiko der Hausbanken durch eine 100-prozentige Garantie der zuständigen Bürgschaftsbank komplett abgedeckt wird.


Förderung bis zu 35 Prozent des Projektes

Es heißt weiter, dass bis zu 35 Prozent eines Projektes förderfähig sind, mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Interessenten müssen keine Sicherheiten vorweisen. Zusätzlich profitieren sie von besonders niedrigen Zinssätzen, die durch das ERP-Sondervermögen und die Risikoübernahme der Bürgschaftsbanken und des Bundes ermöglicht werden. Auch die Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie weiteren Absicherungsangeboten der Bürgschaftsbanken ist möglich.


Zwei Laufzeitoptionen

Die Kredite werden in zwei Laufzeitvarianten angeboten: Eine Laufzeitoption bietet eine Laufzeit von 15 Jahren mit fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung über die ersten zehn Jahre. Die zweite Option sieht eine Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung über die gesamte Kreditdauer vor. Die Zinssätze können ab dem 12. Dezember 2024 in der Konditionenübersicht auf kfw.de/077 eingesehen werden.


Einfache Beantragung – keine Sicherheiten erforderlich

Die Beantragung der Darlehen soll unkompliziert erfolgen: „Die Kreditnehmer wenden sich wie gewohnt an ihre Hausbank – alles Weitere übernehmen die Kooperationspartner“, erläutert Manfred Thivessen, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken. Die Hausbank stellt dann über die zentrale Website kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der jeweiligen Bürgschaftsbank. Nach Erteilung der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und bewilligt.


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