Fragt man Arbeitsmarktexperten nach einem der wirksamsten und erfolgreichsten arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme, wird von fast allen der Gründungszuschuss angeführt. Dennoch kann man mit Fug und Recht behaupten, dass das von Frau von der Leyen geführte Bundesarbeitsministerium dieses Förderprogramm innerhalb kürzester Zeit kaputt gespart hat.
Seit Januar 2009 haben 445.102 Arbeitslose den Gründungszuschuss bewilligt bekommen und sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht. Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) schafft jede Existenzgründerin bzw. jeder Existenzgründer durchschnittlich 0,7 zusätzliche Arbeitsplätze – d.h. diese 445.102 Gründerinnen und Gründer haben nicht nur zielstrebig ihre eigene Arbeitslosigkeit beendet, sondern noch rund 311.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Trotz dieser beeindruckenden Bilanz hat das von Frau von der Leyen geführte Ministerium im Jahr 2011 den Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss abgeschafft – gegen Widerstände fast aller Experten, ihn in eine sogenannte Ermessensleistung umgewandelt und der Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig massive Haushaltskürzungen des entsprechenden Budgets verordnet. In der Folge stürzten die bewilligten Zuschussanträge um 86,1 Prozent in den Keller.
Die absoluten Zahlen veranschaulichen die dramatische Entwicklung: im Jahr 2011 betrug die Zahl der Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit noch 133.819, im Jahr 2012 verzeichnete die Agentur für Arbeit nur noch 20.321 sogenannte „Fördereintritte“ – d.h. der Rückgang betrug sagenhafte 113.498. Auch im aktuellen Haushaltsjahr 2013 setzt sich diese restriktive und arbeitsmarktpolitisch kurzsichtige Bewilligungspolitik fort: bis Ende April 2013 wurden insgesamt 7.342 Anträge auf Gründungszuschuss bewilligt – im Vorjahr waren es im Vergleichszeitraum immerhin noch 9.965 Fördereintritte (vgl. Jan – April 2011: 44.117; 2010: 55.322; 2009: 45.371).
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!