Im Internet kursieren seit einigen Monaten Beiträge, denen zufolge geplant sei, den Gründungszuschuss ab Januar 2014 komplett einzustellen bzw. weitere Kürzungen vorzunehmen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat unsere heutige Anfrage beantwortet und schriftlich bestätigt, dass der Gründungszuschuss auch weiterhin als Förderinstrument zur Verfügung stehen wird.
Die dykiert beratung hat heute direkt bei der zuständigen Referatsleitung des BMAS nachgefragt und bekam von der zuständigen Mitarbeiterin die Auskunft, dass für das Jahr 2014 weder gesetzlichen Änderungen bezogen auf den Gründungszuschuss geplant seien, noch sei eine Einstellung des Förderinstrumentes vorgesehen: (Zitat) “Der Gründungszuschuss wird arbeitslosen Gründungswilligen im Rechtskreis des SGB III auch weiterhin als ein Förderinstrumen grundsätzlich zur Verfügung stehen wird”.
Diese Auskunft gibt zumindest den Arbeitslosen, die in den ersten Monaten des Jahres 2014 ihre Gründung planen, eine gewisse Sicherheit. Ob die künftige Bundesregierung bzw. die Regierungsfraktionen im neuen Bundestag, trotz der aktuellen Auskunft des BMAS, gesetzliche Änderungen planen ist offen. Natürlich kann der Gesetzgeber Änderungen initiieren und im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen – allerdings dauert dies in der Regel mehrere Monate.
In diesem Sinne hat auch die dykiert beratung am 28.10.2013 an die Verhandlungsführerin der SPD, Andrea Nahles, einen offenen Brief geschrieben, in dem die Wiedereinführung des Rechtsanspruches auf Gründungszuschuss gefordert wird.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!