Wenn Sie sich selbständig machen möchten, dann ist es mit der Finanzierung nicht getan. Gründerinnen und Gründer betreten in der Regel Neuland auf dem Weg in die Selbständigkeit, deshalb ist es unverzichtbar das Gründungsvorhaben strategisch, strukturiert, sorgfältig und systematisch zu planen – nicht zuletzt um die (finanzielle) Tragfähigkeit zu hinterfragen.
Die Entscheidung über das Gründungsvorhaben sollte auf der Basis eines Business- und Finanzplanes getroffen werden. Ein externer Gründungsberater unterstützt Gründerinnen und Gründer bei der Erarbeitung der Planungsunterlagen – er motiviert, analysiert, kritisiert und ergänzt in den Anfangszeiten das Gründerteam bzw. das Gründungsvorhaben. Die KfW fördert im Rahmen des Gründercoaching Deutschland die Beratungsleistungen mit einem Zuschuss i.H.v. 50 Prozent des Beraterhonorars (max. 7,5 Beratertage a 800,00 EURO), der Freistaat Bayern unterstützt zusätzlich Vorgründerinnen und Vorgründern mit dem sog. Vorgründungscoaching (max. 10 Beratertage a 800,00 EURO) und einem Zuschuss i.H.v. 70 Prozent des Beraterhonorars.
Damit Gründerinnen und Gründer schon vor der Zusammenarbeit mit einem Gründungsberater das Gründungsvorhaben richtig aufsetzen, bietet die KfW Mittelstandsbank informative Publikationen:
- Gründungsberater mit Checklisten für Geschäftskonzept, Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan, Förderdarlehen-Übersicht, Bankgespräch
- Ratgebermagazin der KfW Bankengruppe Chancen – Spezial zum Thema Existenzgründung
- Fördermittelnavigator
- Beratungsförderung
Wenn Sie Interesse an der Zusammenarbeit mit einem erfahrenen und zertifizierten Gründungsberater haben, sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gerne mit Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!