Unternehmen, die regelmäßig selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen eine Abgabe zur Künstlersozialversicherung (KSV) zahlen. 4,1 Prozent der Auftragssumme werden derzeit jeweils fällig.
Der DIHK widmete sich am 04.04.2013 in einem Beitrag diesem Thema. Sowohl Auftraggeber wie auch Auftragnehmer sollten sich darüber informieren. Wenn Sie als UnternehmerIn regelmäßig einen Webdesigner beauftragen, dann müssen Sie zusätzlich zu der Rechnungs- bzw. Auftragssumme eine entsprechend Abgabe an die KSK bezahlen.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!