Wichtiger Hinweis: Die Antragsfrist für das mit 90% bezuschusste Gründercoaching Deutschland endet am 15.12.2013. Bisher hatten alle GründerInnen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht und entweder Gründungszuschus oder Einstiegsgeld genehmigt bekommen haben, einen Rechtsanspruch auf die Beantragung des sogenannte GCD90.
Nach Rücksprache mit der KfW Mittelstandsbank wird der letzte Antrag voraussichtlich am 15.12.2013 bearbeitet.
D.h. die vollständigen Antragsunterlagen
- Online-Antrag,
- Businessplan,
- Lebenslauf,
- Gewerbeanmeldung
- Bewilligungsbescheid Gründungszuschuss
müssen so rechtzeitig den Regionalpartnern (z.B. IHK für München und Oberbayern oder IFB Nürnberg) vorgelegt werden, dass diese den Antrag noch VOR dem 15.12.2013 an die KfW weiterleiten können. Verspätet eingehende Anträge werden lt. KfW Mittelstandsbank nicht mehr bewilligt!
Das Gründungscoachig aus der Arbeitslosigkeit bietet Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit sich in den ersten 12 Monaten nach der Unternehmensgründung einen erfahrenen Gründungscoach an die Seite zu holen.
Das Coaching umfasst insgesamt 40 Beratungsstunden; der KfW-Zuschuss beträgt 3.600 EURO – die vom Gründer / von der Gründerin nachzuweisende Eigenleistung beträgt 400 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (auf das gesamte Honorar – wobei der Mehrwertsteuerbetrag in voller Höhe vom Finanzamt zurück erstattet wird). Der Zuschuss kann im Rahmen einer sog. Forderungsabtretung direkt mit der KfW abgerechnet werden – d.h. der Gründer/die Gründerin muss nicht in Vorleistung gehen; der Gründer/die Gründerin bezahlt tatsächlich pro Stunde nur 10,00 EUR (netto)!
Für das Beratungsprojekt haben Sie insgesamt 12 Monate Zeit (ab Datum der Bewilligung) – in denen Sie gemeinsam mit Ihrem Gründungscoach Ihre individuellen Themen bearbeiten. Das könnten Themen sein wie z.B.:
- notwendige Veränderungen am Unternehmenskonzept,
- Markteinführungsaktivitäten
- Marktingaktivitäten wie Kundenbindungsstrategien bzw. After-Sales-Marketing
- Vertriebs- und Verkaufsförderung
- Finanzierungsfragen für nachträgliche Investitionen oder Nachfinanzierungen
- Fördermittelberatungen
- Buchhaltung
- Organisation
- Administration
- Personalwesen etc.
Wenn Sie sich für das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit interessieren, können Sie sich jederzeit auf unseren Internetseiten informieren, bzw. einen kostenlosen Erstberatungstermin mit uns vereinbaren. Die einzelnen Schritte für den Antrag finden Sie ebenfalls auf unserer Interseite.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!