Der Verband Deutscher Gründungsinitiativen e.V. (VDG) informiert in einer E-Mail, dass durch das Veto des Bundesrates – unzutreffende Gerüchte über Rechtsunsicherheiten bei der Beantragung des Gründungszuschusses entstanden sind.
“Liebe VDG-Mitglieder,
sehr geehrte Beraterinnen und Berater,
es kursieren Gerüchte über eine angebliche Dienstanweisung der BA, dass wegen der Rechtsunsicherheit ab dem 1.11.2011 über Anträge zum Gründungszuschuss nicht mehr entschieden werden solle.
Wir können heute aus sicherer Quelle berichten, dass es keine derartige Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg gegeben hat.
Noch erfreulicher ist aber, dass – nicht zuletzt aufgrund dieser Fehlinformation – nun eine Information an alle Dienststellen rausgegangen ist, in der über die Verzögerungen beim Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt informiert wird. Diese enthält darüber hinaus eine Klarstellung, dass der Rechtsanspruch weiter gilt.
Verband Deutscher Gründungsinitiativen e.V.
-Geschäftsstelle –
Muskauer Str. 24, 10997 Berlin
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!