Der 4. Förderaufruf zur IGP-Förderrichtlinie wird voraussichtlich Ende dieses Jahres starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in den Fokus nehmen. Dazu gehören unter anderem neue Ansätze um Daten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Kultur nutzbarer zu machen, innovative Konzepte für Datasharing oder –pooling, Verbesserung oder Schaffung von verantwortungsvollen Daten- und KI-Ökosystemen, neue Anwendungen und Nutzungsmöglichkeiten für KI (z.B. für neue Services, inkl. „AI for good“), neue Fachkräfte-, Schulungs- und Informationsangebote zu KI oder Datennutzung, neue Lösungen für Herausforderungen im KI-Kontext sowie zukunftsweisende Anwendungen und Konzepte zur besseren Datennutzung, u.a. im Zusammenhang mit KI.
Für die Bewerbung ist ein überzeugendes IGP-Poster / Kurzkonzept erforderlich. Bewerbungen die überzeugen, werden sofort zur Vollantragstellung aufgefordert – Konzepte die bei der Jurybewertung im Mittelfeld rangieren, werden zu einem Pitch eingeladen.
Mit dem Vorhaben kann frühestens am 04/2025 bzw. 05/2025 begonnen und es sollte innerhalb von 12 bzw. 24 Monaten abgeschlossen werden.
Gefördert werden 70 % von bis zu max. 80.000 EURO für sog. Machbarkeitsprojekte und 55 % von bis zu 330.000 EURO für sog. Marktreifeprojekte.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, mittlere Unternehmen, gemeinnützige Unternehmen und Neugründungen (die Gründung muss bis zur Einreichung des Vollantrages abgeschlossen sein).
Die dykiert beratung hat im Rahmen der Pilotphase (2019 – 2021) und in den bisher drei Förderaufrufen insgesamt sechs Bewerberprojekte begleitet die von der Jury ausgewählt und gefördert. Wenn Du Deine Bewerbung gemeinsam mit meiner Unterstützung vorbereiten möchtest, dann vereinbare eine kostenlosen Erstberatung (Mail an: wdykiert@dykiert-beratung.de).
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Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!