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IGP – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

13.06.23
IGP – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

ENDLICH: Die neue Förderrichtlinie IGP – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen

Angekündigt wurde die Förderrichtlinie bereits im Juni 2022. Heute wurde sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann ab sofort beantragt werden.

Mit dem IGP – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; damit werden auch Bereiche wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation unterstützt.

Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:

  • Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests;
  • Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt

Zuwendungsempfänger:

  • Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, mittlere Unternehmen
  • Gemeinnützige KMU
  • Neugründungen
  • Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen

Kriterien zur Förderentscheidung:

  • Innovationshöhe
  • Vermarktungschancen
  • Positive Effekte auf Dritte
  • Qualität und Überzeugungskraft des Projekts
  • Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten
  • Förderbedarf/Anreizeffekt

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Fördersätze, die auf zuwendungsfähige Kosten/Ausgaben bezogen werden:

Für Projektform Machbarkeitsprojekt

  • Kleinstunternehmen 70 %
  • Kleine Unternehmen 65 %
  • Mittlere Unternehmen 60 %
  • Gemeinnützige KMU 75 %
  • Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) 100 %

Für Projektform Marktreifeprojekt

  • Kleinstunternehmen 55 %
  • Kleine Unternehmen 50 %
  • Mittlere Unternehmen 45 %
  • Gemeinnützige KMU 60 %
  • Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) 100 %

Zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten

  • Personalausgaben und -kosten
  • Ausgaben und Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
  • Übrige projektbezogene Ausgaben und Kosten

Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, Höhe der Zuwendung

  • Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80 000 Euro umfassen, sind zuwendungsfähig.
  • Marktreifeprojekte, die bis zu 330 000 Euro umfassen, sind zuwendungsfähig.

Mehrstufiges Auswahlverfahren:

  • Teilnahmewettbewerb für alle Projektideen, die den formellen Anforderungen genügen;
  • Jury-Bewertung für die Projekte, die im Teilnahmewettbewerb überzeugen konnten; dazu können auch Pitches
  • Vollantragsbegutachtung für alle Projekte, die in der Jury-Bewertung im Wettbewerb überzeugen konnten;
  • Förderentscheidung.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in Raten. Die Anforderung jedes Teilbetrags muss die zur Beurteilung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthalten, insbesondere in Bezug auf die Planung der Arbeitspakete. Ein Restbetrag in Höhe von 10 % der Zuwendung wird erst nach Vorlage des ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Während der Pilotphase 2019 – 2021 für das IGP – Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen begleitete die dykiert beratung drei Antragsteller:innen während des gesamten Antragsverfahrens: alle drei Teams erhielten die Förderung.

Du kannst Dich in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch gerne informieren. Terminvereinbarung per Email an wdykiert@dykiert-beratung.de


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