Die steuerliche Forschungszulage (FZUL) kann rückwirkend (bis zu 4 Jahre) beantragt werden. Die Forschungszulage (FZUL) beträgt bis zu 2,0 Mio. EURO p.a. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland. 25% (ab 04/24: 35%) der in der Entwicklung eingesetzten Personalkosten werden bezuschusst und 60 % der Kosten einer Auftragsentwicklung werden mit ebenfalls 25% (ab 04/24: 35%) bezuschusst. Der Antrag auf Forschungszulage (FZUL) kann RÜCKWIRKEND gestellt werden. Das frühestmögliche Datum ist der 02.01.2020. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Forschung. Das Antragsverfahren ist zweistufig: Schritt 1: Online-Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ); Schritt 2: Einreichung der Unterlagen beim zuständigen Finanzamt (via Mein Elster). In meinen regelmäßig stattfindenden Online-Workshops erkläre ich die wichtigsten Informationen zur Forschungszulage und einige zentrale Informationen zu weiteren öffentlichen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten; Informationen über die nächsten Termine gerne per email
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In dem kurzen Video kannst Du Dir die Slides von meinem Vortrag ansehen! Wenn Du mehr Info´s oder Fragen hast – melde Dich einfach per Email (wdykiert@dykiert-beratung.de) bei mir und wir vereinbaren einen kostenlosen Einzelberatungstermin.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!