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BAFA-Beratungsförderung ab 1.1.2023

02.01.23
BAFA-Beratungsförderung ab 1.1.2023

Die neue Richtlinie BAFA-Beratungsförderung wurde wie folgt geändert:

  1. Jungunternehmen (< 1 Jahr) müssen zwar weiterhin ein Informationsgespräch mit einem sog. Regionalpartner führen, aber es ist ausreichend wenn das Gespräch während der Beratung geführt wird und spätestens zum Abschluss der Beratungsmaßnahme schriftlich bestätigt und zusammen mit den übrigen Unterlagen fristgerecht eingereicht wird.
  2. Die förderfähigen Beratungskosten betragen einheitlich max. 3.500 EURO; es wird nicht mehr zwischen Jung- und Bestandsunternehmen unterschieden.
  3. Die Zuschusshöhe wurde vereinheitlicht und beträgt im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2 800 Euro und im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1 750 Euro.
  4. Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer.

Die dykiert beratung ist bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Berater registriert und berät Sie zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Wenn Sie sich näher informieren möchten, vereinbaren Sie ein kostenloses Erstberatungsgespräch (Email an: wdykiert@dykiert-beratung.de).

Mehr Informationen in unserem Downloadcenter.


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