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Energieliquiditätskredit – Neues LfA-Kreditprogramm

11.10.22
Energieliquiditätskredit – Neues LfA-Kreditprogramm

Neues LfA-Kreditprogramm Energieliquiditätskredit

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat heute in einer Pressemitteilung ein neues Kreditprodukt der LFA Förderbank Bayern bekannt gegeben. Der Bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die Einführung eines “Energieliquiditätskredits” bei der LfA Förderbank Bayern beschlossen. Damit sollen bayerische Unternehmen finanziell unterstützt werden, die aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: “Die explosionsartig gestiegenen Energiekosten sind eine Gefahr für unsere gesamte Wirtschaft. Die Gaspreisbremse kommt für viele Betriebe zu spät und das Kredit-Sonderprogramm des Bundes geht nicht weit genug.”

Wesentlicher Schwachpunkt des Bundesprogramms ist laut Aiwanger die Klausel, dass Unternehmen nur dann Geld erhalten, wenn der Anteil der Energiekosten für den Eigenverbrauch 2021 mindestens drei Prozent des Jahresumsatzes betragen hat. “Deshalb setzen wir als Freistaat auf ein eigenes Kreditprodukt der LfA, um betroffene Unternehmen in dieser schwierigen Lage noch besser unterstützen zu können. Dieses Vorgehen hat schon während der Coronakrise gut funktioniert und das Fortbestehen vieler Betriebe ermöglicht”, so der Wirtschaftsminister.

Antragsberechtigt sind Betriebe, die sich aufgrund der gestiegenen Energiepreise in Finanzierungsschwierigkeiten befinden. Es ist eine Selbsterklärung durch den Antragsteller mit anschließender Plausibilisierung durch die Hausbank notwendig. “Das ermöglicht eine schnelle und unbürokratische Antragstellung. In der aktuellen Situation dürfen wir die Unternehmen nicht mit komplizierten Anträgen belasten. Der Handlungsbedarf ist groß. Deutschlandweit berichten laut KfW fast zwei Drittel aller mittelständischen Betriebe über Belastungen aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Hinzu kommen die ebenfalls energiepreisbedingten Teuerungen von Vorprodukten. Allein im August haben die gewerblichen Erzeugerpreise im Vergleich zum Vorjahr um über 45 Prozent zugelegt.”

Der Energieliquiditätskredit im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit einem Jahresumsatz von höchstens 500 Millionen Euro
  • Darlehenshöchstbetrag: 10 Millionen Euro
  • Darlehenslaufzeit: bis zu 10 Jahre
  • Die Hausbank wird zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt
  • Um die Risikotragefähigkeit der LfA zu erhalten, werden die Risiken aus dem Kreditprogramm in die globale Rückbürgschaft des Freistaats Bayern einbezogen werden

Das Programm befindet sich im Genehmigungsprozess und soll in einigen Wochen verfügbar sein.

Quelle: Pressestelle Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


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