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Existenzgründer

Formale “Meilensteine” für jeden Existenzgründer / jede Existenzgründerin sind u.a. die Gewerbeanmeldung und die Anmeldung zur steuerlichen Erfassung.

Als Unternehmer/-in können Sie sich für oder gegen die sog. Kleinunternehmer-Regelung entscheiden wenn Ihr Jahresumsatz weniger als 17.500 EUR beträgt. Überlegen Sie sich das sehr gut! Auch wenn sich Ihr Umsatz im ersten Jahr unter dieser Grenze bewegt, können Sie auf die Kleinunternehmer-Regelung (freiwillig) verzichten.

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Nachrangiges Kapital ist die Bezeichnung für Fremdkapital, dessen Bedienung vertraglich erst nachrangig erfolgt. Nachrangig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Zahlung von Zinsen und Tilgungen für dieses Kapital erst vorgenommen wird, wenn andere Geber von Fremdkapital vereinbarungsgemäß befriedigt wurden. Für den Kapitalgeber bietet nachrangiges Kapital die Möglichkeit, eine deutlich überdurchschnittliche Verzinsung zu erreichen. Nachrangiges Kapital kann bei Kreditinstituten den Eigenmitteln gleichgestellt werden, wenn die Laufzeit mindestens fünf Jahre beträgt. Nachrangiges Kapital gehört der Gruppe des Mezzaninkapitals an, da es eine Zwischenstellung zwischen klassischem Fremdkapital und Eigenkapital einnimmt. (Quelle: http://www.finanzlexikon-online.de).

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