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Gründer ABC

Gründer ABC

Hier können Sie wissenwerte Veröffentlichungen rund um das Thema “Existenzgründung” nachlesen.

Wir bitten Sie die jeweiligen Urheberrechte zu beachten!

Themenblock “Existenzgründung” und “Jungunternehmen”

Nr 01 Standpunkt “Erfolgreich gründen in Deutschland” von Andy Goldstein
Nr 02 Von der Hochschule zum eigenen Unternehmen – 10 Jahre EXIST
Nr 03 Wirtschaftliche Ausgründungen aus ausseruniversitären Forschungseinrichtungen
Nr 04 Solo Selbstständige (Hrsg. BMWi)
Nr 05 Startup Financing (Hrsg. BMWi)
Nr 06 Studie über schnell wachsende Jungunternehmen (Hrsg. BMWi)
Nr 07 Wachstumspotenziale Inhaberinnengeführter Unternehmen (Hrsg. BMWi)

Themenblock “Gründer-ABC” (Quellen: BMWi, LfA Förderbank Bayern)

A

  • Absicherung Grundsätzlich trägt die Hausbank das Kreditrisiko für öffentliche Darlehen (sog. Primärhaftung). Daher verlangt sie von ihrem Kunden i.d.R. eine bankübliche Absicherung. Reichen diese Sicherheiten nicht aus, bietet die LfA Förderbank Bayern Möglichkeiten der teilweisen Risikoübernahme in Form von Haftungsfreistellungen, Ausfallbürgschaften oder Garantien an.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Anteilsfinanzierung In jedem Fall ist die subventionierte öffentliche Förderung eine „Hilfe zur Selbsthilfe”. Das bedeutet, dass die Finanzierung eines Vorhabens nicht ausschließlich aus öffentlich zinsverbilligten Darlehen bestehen darf. Neben subventionierten öffentlichen Darlehen können Eigenmittel, nicht subventionierte öffentliche Darlehen oder sonstige Fremdmittel eingesetzt werden. So lassen sich beispielsweise zur Vorhabensfinanzierung eingesetzte Darlehen aus dem Startkredit mit dem zinsgünstigen Startkredit 100 auf bis zu 100 % Finanzierungsanteil aufstocken.
  • Avale Avale sind Kredite, die eine Bank durch die Übernahme einer Bürgschaft oder einer Garantie gewährt. Dabei stellt die Bank keine Geldmittel, sondern ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Die LfA übernimmt Rückbürgschaften bzw. Rückgarantien für Avale insbesondere bei notwendigen Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme und Abwicklung von Aufträgen und erweitert somit den Kreditspielraum der Unternehmen.
  • Ausfallbürgschaft

B

  • Bankübliche Sicherheiten siehe „Sicherheiten”
  • Beihilferechtlich relevante Bestimmungen Förderhilfen sind zulässig, soweit die EU-Kommission sie als mit dem gemeinsamen Markt vereinbar erachtet. Konkret bedeutet dies, dass die LfA Vorgaben der Europäischen Union (EU) zu beachten hat. I.d.R. kann sie Förderhilfen im Rahmen genehmigter (notifizierter) Förderprogramme oder als De-minimis-Beihilfen vergeben.
  • Beteiligungsantrag
  • Betriebsmittelfinanzierung Deckung der Kosten, die zur Produktion oder für den Handel erforderlich sind, z. B. Wareneinkauf, Werbemaßnahmen, Kosten für Roh- und Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter aber auch die Einräumung von Zahlungszielen gegenüber Kunden. (Gegensatz: Investitionsfinanzierung)
  • Betriebsort
  • Betrieb von Tankstellen
  • Bonität Fähigkeit eines Schuldners, in der Zukunft seinen Kapitaldienstverpflichtungen (Zahlung von Zins und Tilgung) nachzukommen
  • Brancheninformationen
  • Bürgschaft Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung einer Schuld des Dritten einzustehen.
  • Bürgschaftsbank Bayern GmbH Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH ist eine Selbsthilfeeinrichtung der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft. Sie übernimmt Bürgschaften gegenüber Hausbanken, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach Definition der Europäischen Union, die nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, die Kreditaufnahme zu ermöglichen. Sie ist zuständig für die mittelständischen Antragsteller aus Handwerk, Handel, Gartenbau und Hotel- und Gaststättengewerbe. Alle übrigen Bereiche deckt die LfA ab.“
  • Business Angel Privatperson, meist erfahrener Unternehmer, der eine Art Patenschaft für Gründer übernimmt und sie mit Kapital unterstützt
  • Businessplan Unternehmenskonzept, das klar und prägnant Auskunft gibt über alle Aspekte eines neuen Unternehmens, die für Kapitalgeber wichtig sind; dazu gehören Ausführungen zu Produktidee, Markt, Team und Führung des zukünftigen Betriebs wie auch betriebwirtschaftliche Analysen. Bei der Erstellung eines Businessplans werden die Unternehmer gezwungen, sich kritisch mit ihrer Idee auseinanderzusetzen.
  • Büro und Ateliergemeinschaft

D

  • De-minimis-Beihilfen Dieser von der EU-Kommission geprägte Begriff bezeichnet Bagatellbeihilfen. Als solche gelten Beihilfen, bei denen der beizulegende Beihilfebetrag (Subventionswert), den dasselbe Unternehmen innerhalb von 3 Kalenderjahren erhält, den absoluten Höchstbetrag (De-minimis-Schwellenwert) von 200.000 EUR (Straßentransportsektor 100.000 EUR) nicht übersteigt. Auf diesen Betrag anzurechnen sind alle im fraglichen Zeitraum gewährten De-minimis-Beihilfen.
  • Drittländer Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) sind.

E

  • Erstinvestitionen Dieser von der EU-Kommission geprägte Begriff bezeichnet Investitionen in Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Betriebes oder der Übernahme eines bestehenden Betriebes, der geschlossen worden ist oder geschlossen worden wäre, wenn die Übernahme nicht erfolgt wäre, sowie Investitionen in Zusammenhang mit der Erweiterung, Rationalisierung, Umstellung oder Modernisierung eines bestehenden Betriebes.
  • Existenzgründung Eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Form einer Neugründung, Betriebsübernahme oder tätigen Beteiligung gilt als Existenzgründung. Auch Vorhaben innerhalb einer bestimmten Anlaufphase nach Gründung (bei der LfA sind dies 3 Jahre) können zu den Vorzugskonditionen für Existenzgründer gefördert werden. Für erneute Existenzgründungen kommen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die günstigen Konditionen für Gründungsvorhaben zum Tragen.
  • Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

F

  • Fachkundige Stellungnahme
  • Finanzierungs- und Bankgespräch
  • Finanzierungsplan
  • Förderprogramme
  • Freie Berufe Angehörige freier Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikationen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Handelschemiker, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Steuerbevollmächtigte, Lotsen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnliche Berufe.
  • Früherkennungstreppe

G

H

  • Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ In einer Reihe von Darlehensprodukten übernimmt die LfA bei unzureichenden Sicherheiten auf Antrag teilweise Haftungsfreistellungen „HaftungPlus“. Durch eine Haftungsfreistellung nimmt die LfA der Hausbank einen Teil der Primärhaftung (siehe „Absicherung”) ab. Dies bedeutet, dass die LfA in Höhe des Haftungsfreistellungssatzes anteilig an Verlusten der Hausbank aus dem Darlehen partizipiert, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nicht vollständig zu tilgen vermag. Für die Hausbank reduziert sich also das Kreditrisiko mit der Folge, dass Förderdarlehen auch an Kreditnehmer mit nicht ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten vergeben werden können und sich damit die Finanzierungsspielräume dieser Kreditnehmer erweitern. Für den haftungsfreigestellten Darlehensteil muss die Hausbank außerdem kein Eigenkapital vorhalten, was zu einer weiteren Kostenreduktion beiträgt. Die Haftungsfreistellungen lassen sich unbürokratisch beantragen und werden rasch bewilligt. Dies gilt insbesondere für LfA Gesamtrisiken bis zu 250.000 EUR.
  • Haftung GmbH – Geschäftsführer
  • Handwerksordnung
  • Hausbankprinzip Öffentlich rechtliche Finanzierungshilfen werden in der Regel über die Hausbanken der Antragsteller beantragt und ausgereicht. Zudem ist es die Aufgabe der Hausbank, die Durchfinanzierung des Vorhabens sicherzustellen und grundsätzlich nach Vorhabensabschluss den zu erstellenden Verwendungsnachweis zu prüfen. Als Hausbank kommt jede Bank oder Sparkasse in Betracht.
  • Heil- und Heilhilfsberufe Heilberufe sind z. B. Ärzte, Zahnärzte, Hilfsberufe sind z. B. Krankengymnasten, Heilpraktiker, Masseure

I

  • Innovationsberatungsstelle Südbayern und Nordbayern Diese Institutionen sind im Rahmen der Innovationsförderung zuständig für Antragsberatung und -annahme, Förderentscheidung, Projektbegleitung und Verwendungsnachweisprüfung für Entwicklungsvorhaben und Projekte von technologieorientierten Unternehmensgründern. Es sind dort vorrangig technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Mitarbeiter tätig. Standorte: Nürnberg und Würzburg für Nordbayern (Regierungsbezirke: Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken) und München für Südbayern (Regierungsbezirke: Oberbayern, Niederbayern, Schwaben). Die Adressen der Innovationsberatungsstellen finden Sie hier.
  • Insolvenzvorsorge
  • Investitionsfinanzierung Deckung der Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die langfristig im Betrieb genutzt werden und somit im Anlagevermögen der Bilanz ausgewiesen (aktiviert) werden, z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, aber auch aktivierte Patente, Lizenzen, DV-Software oder Unternehmensbeteiligungen.(Gegensatz: Betriebsmittelfinanzierung).
  • Investitionszuschuss siehe „Zuschuss”

K

  • Kaufvertrag
  • Kapitalbedarf
  • Kapitalbeteiligungsgesellschaft Unternehmen, dessen Geschäftszweck darin besteht, sich gegen Vergütung befristet an anderen Unternehmen zu beteiligen.
  • Kleines Vorhaben! Ausreichend Marktvolumen?
  • Kleinunternehmerregelung
  • KMU  Abkürzung für “kleine und mittlere Unternehmen”. Da bestimmte Beihilfen nur zu Gunsten von KMU gewährt werden dürfen, hat die EU-Kommission KMU seit dem 01.01.2005 wie folgt definiert:
    Kleine und mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
    • weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen
    und entweder
    – einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen
    oder
    – eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
    erreichen.
    Die zwei Kriterien (Beschäftigtenzahl, Umsatz oder Bilanzsumme) müssen gleichzeitig erfüllt sein. Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen zu unterscheiden. Siehe LFA Informationsblatt “Definition kleine und mittlere Unternehmen” »
  • Konsolidierungskonzept Voraussetzung für die Gewährung eines Akutkredits ist das Vorliegen eines schlüssigen Konsolidierungs-
    konzepts. Dieses muss enthalten: die Ursachen für den Konsolidierungsbedarf, den Konsolidierungsbeitrag der Hausbank, den Konsolidierungsbeitrag des Unternehmers sowie eine realistische Umsatz- und Ertragsplanung unter Berücksichtigung der Konsolidierungsmaßnahmen für das laufende und das folgende Geschäftsjahr.
  • Konsortialfinanzierung Bei der Finanzierung von größeren Vorhaben beteiligt sich die LfA an Verbundfinanzierungen mit Geschäftsbanken. Der Darlehensbeitrag der LfA ist marktorientiert; er enthält keine Subventionen und entspricht in der Konditionengestaltung dem der Geschäftsbanken.
  • Kommunikation in Krisenzeiten
  • Konzeptvorbereitung für Künstler und Publizisten
  • Kostenplan
  • Krisenfaktor Unternehmen

L

  • Leadinvestor Kooperierender Beteiligungsgeber, meist der Investor mit dem größten Anteil, der sowohl die Organisation der Finanzierung als auch die Betreuung übernimmt.
  • Leasing Vertragsarten
  • Liquidität Fähigkeit eines Unternehmens, seine laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
  • Liquiditätsrechnung I. d. R. monatsgenaue Aufstellung/Rechnung über Einzahlungen und Auszahlungen.
  • Liquiditätsvorschau

M

N

  • Nachrangkapital Nachrangiges Kapital ist die Bezeichnung für Fremdkapital, dessen Bedienung vertraglich erst nachrangig erfolgt. Nachrangig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Zahlung von Zinsen und Tilgungen für dieses Kapital erst vorgenommen wird, wenn andere Geber von Fremdkapital vereinbarungsgemäß befriedigt wurden. Für den Kapitalgeber bietet nachrangiges Kapital die Möglichkeit, eine deutlich überdurchschnittliche Verzinsung zu erreichen. Nachrangiges Kapital kann bei Kreditinstituten den Eigenmitteln gleichgestellt werden, wenn die Laufzeit mindestens fünf Jahre beträgt. Nachrangiges Kapital gehört der Gruppe des Mezzaninkapitals an, da es eine Zwischenstellung zwischen klassischem Fremdkapital und Eigenkapital einnimmt. (Quelle: http://www.finanzlexikon-online.de). Die KfW Bankengruppe unterstützt GründerInnen mit dem speziellen Förderprogramm Unternehmerkredit (Nachrangkapital) KMU-Fenster (10/2/10). Vgl. dazu auch News vom 15.03.2013.
  • Neustart – 2ter Versuch
  • Notifizierungspflicht Die LfA ist in der Gestaltung ihres Förderangebots nicht unabhängig.  Grundsätzlich muss jede Beihilfe (Förderung) bei der Europäischen Union (EU) notifiziert (d. h. angemeldet) und von ihr genehmigt werden. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Förderprogramme. Ausgenommen von der Notifizierungspflicht sind sogenannte “De minimis-Beihilfen”.  Wenn eine Beihilfe nicht im Rahmen eines von der EU genehmigten Förderprogramms oder als “De minimis-Beihilfe” vergeben wird, muss die Beihilfe bei der EU einzelnotifiziert werden, d. h. die EU-Kommission prüft im Einzelfall die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt. Ein Einzelnotifizierungsverfahren wird durch die LfA Förderbank Bayern beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in die Wege geleitet.
    Eine Einzelnotifizierungspflicht für Förderhilfen der LfA Förderbank Bayern besteht derzeit nur, wenn eine Bürgschaft zugunsten eines großen Unternehmens in Schwierigkeiten beantragt wird, also eines Unternehmens, das die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (vgl. KMU-Kriterien) nicht erfüllt und erhebliche Liquiditäts- und/oder Rentabilitätsprobleme hat.

O

  • Öffentliche Finanzierungshilfen Die LfA stellt Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen, Risikoentlastungen und Zuschüssen zur Verfügung. Vorteile öffentlicher Finanzierungshilfen liegen in niedrigen Zinssätzen, langen Laufzeiten (zu einem festen Zinssatz), tilgungsfreien Jahren und dem Recht zu Sondertilgungen.
  • Offene Beteiligung Erwerb bzw. Besitz von Anteilen an anderen Unternehmen, mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

P

  • Primärhaftung siehe „Absicherung”

R

  • Rating Beurteilung der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens, insbesondere der Bonität.
  • Regelinsolvenzverfahren
  • Rentabitlitätsvorschau
  • Risikoentlastung Prinzipiell leiten die Hausbanken die Förderkredite unter ihrem eigenen Risiko an die Endkunden durch; das können sie nur, wenn zur Absicherung der Kredite ausreichend bankübliche Sicherheiten gestellt werden. Soweit es an Sicherheiten mangelt, greift das Förderinstrument der Risikoentlastung. Die LfA nimmt dabei der Hausbank einen Teil des Kreditrisikos ab. Die Entlastungen erfolgen in Form von z. B. Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften.
  • Risikogerechtes Zinssystem Die LfA Förderbank Bayern vergibt ihre Darlehen nicht direkt, sondern reicht sie über die Hausbanken,
    also über die Geschäftsbanken aus. Die mit der Ausreichung verbundenen Ausfallrisiken trägt prinzipiell die Hausbank. Banken und Sparkassen richten die Kreditvergabe unter Kosten- und Ertragsgesichtspunkten aus. Um den Zugang zu öffentlichen Förderkrediten auf breiter Basis dauerhaft zu sichern, ist es deshalb erforderlich, durch differenzierte Konditionen den jeweiligen Risiken des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Das Risikogerechte Zinssystem (RGZS) ermöglicht dies, indem es die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens und die vorhandenen Kreditsicherheiten berücksichtigt. Mehr dazu hier.

S

  • Seed-Phase Phase vor der formellen Firmengründung (Vorgründungsphase).
  • Sicherheiten Um partielle Verluste aus Geschäftsverbindungen – z. B. Ausfallrisiken im Rahmen von Kreditvergaben – zu mindern, verlangen Banken für ihre Ansprüche regelmäßig bankübliche Sicherheiten. Zu unterscheiden sind Personensicherheiten (z. B. Bürgschaft, Garantie) und Sachsicherheiten (z. B. Grundschuld, Sicherungsübereignung von Maschinen, Forderungsabtretung).
  • Stille Beteiligung Eine stille Beteiligung bezeichnet ein finanzielles Engagement an einem fremden Betrieb. Die geleistete Einlage geht in das Vermögen des Unternehmens über. Im Gegenzug hat der stille Gesellschafter Anspruch auf Beteiligung am Gewinn der Gesellschaft. Auf Entscheidungen des Unternehmens hat er nur geringen Einfluss.
  • Subventionswert Vorteil, den ein Unternehmen aus einer Beihilfe (Förderung) zieht. Bei Zuschüssen stellt die Höhe des Zuschusses den Beihilfewert dar. Bei zinsverbilligten Darlehen wird der Beihilfewert als Zinsvorteil festgelegt, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Normalzinssatz (sog. Referenzzinssatz) finanzmathematisch errechnet. Der Referenzzinssatz wird durch die EU-Kommission nach einem speziellen Verfahren ermittelt.

T

  • Tätige Beteiligung Eine tätige Beteiligung bezeichnet ein finanzielles und aktives unternehmerisches Engagement an einem fremden Unternehmen. Sie beinhaltet somit eine Beteiligung am Gesellschaftskapital bzw. an den Stimmrechten (mit i.d.R. mindestens 15 % als Voraussetzung für zinsverbilligte Kredite) und die Geschäftsführungsbefugnis.
  • Task Force der LfA Die LfA verfügt über ein Team „Task Force”, das mittelständische bayerische Unternehmen bei der Bewältigung von Krisensituationen unterstützt und verschiedene Hilfestellungen bietet. Die Tätigkeit der „Task Force” ist für das Unternehmen kostenlos. Es spielt keine Rolle, zu welcher Branche das Unternehmen gehört, wie groß es ist oder ob es schon Kunde der LfA Förderbank Bayern ist.
  • Technologieorientierte Unternehmensgründungen Neugegründete Unternehmen, deren Produkte bzw. Dienstleistungen auf neuen technologischen Ideen und Forschungsergebnissen basieren. Der Produktionsaufnahme sind in der Regel umfangreiche technische Entwicklungsarbeiten vorgeschaltet.
  • Tilgung Rückzahlung eines Darlehens
  • Tilgungsfreie Jahre Zeit, in der ein Darlehen in der Regel zwar verzinst, aber noch nicht zurückgezahlt wird.

U

  • Unternehmen in Schwierigkeiten Insbesondere bei Bürgschaften und Haftungsfreistellungen für bestehende Unternehmen ist für eine Förderentscheidung von Bedeutung, ob es sich um ein gesundes Unternehmen oder um ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach Definition der Europäischen Union handelt.Ein Unternehmen ist nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 244 vom 01.10.2004, Seite 2 ff.) als in Schwierigkeiten befindlich anzusehen, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift.Das Vorliegen eines Unternehmens in Schwierigkeiten kann anhand der folgenden Kriterien geprüft werden:Im Sinne der o. g. Leitlinien befindet sich ein Unternehmen insbesondere in folgenden Fällen in Schwierigkeiten (sog. operationelle Kriterien), wenn
    • Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt, oder
    • mehr als die Hälfte des buchmäßigen Eigenkapitals bei Personengesellschaften bzw. bei Kapitalgesellschaften mehr als die Hälfte des Grund-/ Stammkapitals im Sinne der §§ 92 AktG und 49 GmbHG und mehr als 25 % des buchmäßigen Eigenkapitals bzw. Grund-/Stammkapitals innerhalb der letzten 12 Monate verlustbedingt aufgezehrt worden sind.

    Selbst wenn kein operationelles Kriterium erfüllt ist, kann es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handeln, wenn hierfür typische Symptome auftreten, wie steigende Verluste, sinkende Umsätze, wachsende Lagerbestände, Überkapazitäten, verminderter Cash-flow, zunehmende Verschuldung und Zinsbelastung sowie Abnahme oder Verlust des Reinvermögenswertes.

    Die Beurteilung, ob sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten befindet, ist im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der letzten Jahresabschlüsse und anderer aussagefähiger Unternehmensdaten vorzunehmen.

    Junge Unternehmen – auch solche, die aus der Abwicklung oder aus der Übernahme der Vermögenswerte eines anderen Unternehmens hervorgegangen sind – sind in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten zu qualifizieren.

  • Unternehmerlohn

 V

  • Venture Capital Synonyme: Risikokapital, Wagniskapital, Chancenkapital. Finanzierung junger, wachstumsstarker Unternehmen überwiegend aus Technologiebranchen durch Investoren. Die Bereitstellung wird – im Gegensatz zur Kreditvergabe – nicht vom Vorhandensein beleihungsfähiger Vermögenswerte des Unternehmens oder des Inhabers abhängig gemacht, sondern allein von den geschätzten Ertragschancen des zu finanzierenden Unternehmens.
  • Vorbeginnklausel Fördergrundsatz, nach dem mit dem zu fördernden bzw. zu finanzierenden Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein darf, insbesondere dürfen keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen worden sein. Die Nachfinanzierung eines Vorhabens ist grundsätzlich nicht möglich. Als Vorhabensbeginn gilt zumeist der Abschluss eines Kauf- oder Leistungsvertrages. Rechtliche und organisatorische Vorbereitungen – wie die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Handelsregister bzw. die Handwerksrolle – stellen keinen Vorhabensbeginn dar.

Z

  • Zuschuss Kapitalzuwendung, die nicht zurückgezahlt werden muss, wenn sie ordnungsgemäß verwendet wurde.
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BAFA-Beratungsförderung

Die dykiert beratung ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bzw. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Beratungsunternehmen gelistet.

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KfW-Gründercoaching

Das bisherige Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank wurde zum 31.12.2015 eingestellt bzw. neu geregelt. Ab dem 01.01.2016 ersetzt das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ das bisherigen Programm „Gründercoaching Deutschland

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