Datum
22.09.2025
ERP-Gründerkredit-StartGeld 067
Höherer Förderrahmen ab Dezember 2025
Gründerinnen, Freiberufler und junge Unternehmen aufgepasst: Die KfW hat am 22. September 2025 bekanntgegeben, dass der Förderhöchstbetrag für den ERP-Gründerkredit - StartGeld (067) ab dem 01.12.2025 angehoben wird - von bisher 125.000 EURO auf 200.000 EURO- Gleichzeitig steigt der maximal mögliche Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 EURO auf 80.000 EURO.
Damit reagiert die KfW auf die deutlich gestiegenen Investitions- und Betriebsmittelkosten in den ersten Unternehmensjahren. Der Förderkredit bleibt eines der wichtigsten Instrumente zur Finanzierung von Gründungen und frühen Wachstumsphasen - insbesondere für kleine Unternehmen und Freiberufler, die noch keine fünf Jahre auf dem Markt aktiv sind.
Wer profitiert?
Der ERP-Gründerkredit - Startgeld 067 richtet sich an Gründerinnen und Gründer, Freiberufler sowie kleine Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen oder erweitern möchten. Gefördert werden Investitionen, Anlaufkosten und Betriebsmittel in der Frühphase - mit attraktiven Zinsen und einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank.
Wie läuft die Antragstellung?
Wie bei allen KfW-Programmen gilt das sogenannte Hausbankprinzip. Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank gestellt. Diese prüft Bonität, Vorhaben und Unterlagen und leitet den Antrag an die KfW weiter.
Was solltest Du vorbereiten?
Bereiten Sie sich sorgfältig vor! Die entscheidenden Unterlagen - Businessplan, Finanzplanung, BWA, GuV, ggf. Bilanz sollten nicht nur vollständig, sondern auch plausibel und betriebswirtschaftlich überzeugend aufgebaut sein. Genau hier unterstütze ich meine Mandanten regelmäßig: als erfahrener Fördermittelberater mit über 20 Jahren Erfahrung in der Vorbereitung von Finanzierungs- und Fördermittelanträgen.
In meiner kostenlosen Online-Erstberatung analysieren wir gemeinsam Ihre Ausgangslage und prüfen, ob und wie der ERP-Gründerkredit Startgeld in Ihre Finanzierungsstrategie passt.
(Quelle: KfW-Information vom 22.09.2025)




