Förderatlas für Ärzte 2025

Förderatlas für Ärzte 2025

Förderatlas für Ärzte 2025

Datum

02.10.2025

Foerderatlas fuer Aerzte 2025
Foerderatlas fuer Aerzte 2025
Foerderatlas fuer Aerzte 2025

Förderatlas für Ärzte

Staatliche Zuschüsse entlasten die Liquidität und verbessern die Rentabilität


Niedergelassene Ärzte stehen betriebswirtschaftlich unter Druck. In der Gesamtbetrachtung stieg die Jahresüberschuss zwischen 2019 und 2022 zwar um 15,6 % (je Inhaber lag er 2022 im Durchschnitt bei 190 TEURO), real fällt der Überschuss inflationsbedingt allerdings um -4,8%. Ausschlaggebende Kostentreiber waren die Aufwendungen für Personal, Mieten und Energie.


Lt. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) bzw. dem ZiPP-Klimaindex entwickelt sich die Lage weiter negativ. Die elektronische Patientenakten (ePA-Einführung per 01.10.2025) wird eher als Kostentreiber mit zusätzlichem Aufwand beurteilt.


Betrachtet man die Zahlen differenzierter und unterscheidet dabei zwischen niedergelassenen Ärzten in der Stadt, im Umland und im ländlichen Raum ergibt sich ein überraschendes Bild.


Die durchschnittlichen Einnahmen von Ärzten in der Stadt lagen im Jahr 2022 bei 320 TEURO, im Umland bei 379 TEURO und auf dem Land bei 443 TEURO. Der durchschnittliche Jahresüberschuss lag in der Stadt bei 169 TEURO, im Umland bei 196 TEURO und auf dem Land bei 221 EURO – also rd. 31% über der Stadt.


Landpraxen erwirtschaften im Mittel deutlich höhere Überschüsse – trotz höherer absoluter Kosten, weil die Einnahmeseite stärker ist (geringere Konkurrenz, stabilere Nachfrage). Stadtpraxen haben niedrigere Überschüsse und profitieren weniger von Mengeneffekten.


Für 2025 deutet sich folgendes Fazit an:


Niedergelassene Ärzte in der Stadt stehen unverändert unter hohem Margendruck; Investitions- und Personalkosten lassen wenig Luft. Ärzte im ländlichen Raum sind wirtschaftlich (noch) bessergestellt, kämpfen aber ebenfalls mit steigenden Kosten und Rekrutierungsproblemen. (Quelle: Zi-Praxis-Panel 2023, KBV Honorarbericht Q4/2023 sowie Praxisbarometer Digitalisierung 2024)


Vor diesem Hintergrund habe ich mir die Fördermittellandschaft (nicht rückzahlbare Zuschüsse) für niedergelassene Ärzte näher angeschaut und ausgewertet welche Fördermittel in welchem Bundesland für Investitionen, Innovationen, Digitalisierung und Qualifizierung zur Verfügung stehen.


  • Investitionszuschüsse senken die Eigenbelastung bei teuren Anschaffungen (IT, Medizintechnik, Gebäudetechnik).

  • Innovationszuschüsse (zB für F&E, Telemedizin-Projekte) ermöglichen neue Leistungsangebote, die ohne Zuschuss oft nicht wirtschaftlich wären und so mittelfristig die Erlösbasis verbreitern.

  • Digitalisierungszuschüsse reduzieren die Anschaffungskosten und tragen so zu einem schnelleren Return of Investment (ROI) bei.

  • Qualifizierungszuschüsse reduzieren die Personalkosten im Bereich Weiterbildung und ermöglichen gleichzeitig eine bessere Personalbindung.

  • Strukturspezifische Zuschüsse im ländlichen Raum wirken wir ein laufendes Zusatzeinkommen und erhöhen so die Marge.


Herausgekommen ist mein Fördermittelatlas (Stand: 01.10.2025). Wenn Sie wissen möchten, welche Fördermittel Sie für Ihre Praxis beantragen können, senden Sie mir eine Email und ich sende Ihnen meine Auswertung kostenlos und unverbindlich zu. Zusätzlich biete ich Ihnen an, dass Sie sich eine kostenlose Erstberatung zum Thema Fördermittel reservieren.

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Die steuerliche Forschungszulage (FZUL) ist das zentrale Instrument, mit dem der Staat Forschung und Entwicklung (F&E) in Unternehmen aller Größen fördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Rechtsform und Branche – vom Start-up über den Mittelständler bis hin zum Konzern. Die Förderung beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten (zzgl. anteilige Auftragsforschungskosten) und kann sich auf bis zu 3,5 Mio. EUR pro Jahr summieren.

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22.09.25

ERP-Gründerkredit-StartGeld 067 Anhebung des Förderhöchstbetrages von bisher 125.000 EURO auf 200.000 EURO. Gleichzeitig wird der maximal mögliche Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 EURO auf 80.000 EURO angepasst. (Quelle: KfW-Information vom 22.09.2025)

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