Datum
01.08.2025
Kategorie
Games-Förderung: Zweiter Förderaufruf
Bis 8,0 Mio. Euro Förderung pro Projekt – Achtung: Windhundverfahren
Am 18.07.2025 hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den Teilantragstopp aufgehoben und den zweiten Förderaufruf gestartet mit verbesserten Bedingungen und einem umfassenderen Spielraum:
Die Projektgröße ist nicht entscheidend
Mehrjährige Projekte können wieder gefördert werden
Die Fördersumme pro Projekt wurde auf bis zu 8,0 Mio. EURO angehoben.
Wenn Du ein innovatives Games-Projekt planst oder entwickelst wird es aller höchste Zeit den Förderantrag einzureichen, denn bei dem Förderaufruf handelt es sich um ein sog. Windhundverfahren, d.h. das Budget ist begrenzt – wer zu spät kommt, den bestraft….!
Folgende Projekt können gefördert werden:
Neuentwicklung von Games
o Prototypenentwicklung
o Bis zur Marktreife
Portierung von existierenden Games auf neue Plattformen oder umfangreiche Erweiterungen für bereits veröffentlichte Games
Welche Kosten sind förderfähig?
Personalkosten
Nutzungsrechte
Unteraufträge an Subunternehmer
Messeauftritte, Beta-Tests, Erstellung von Trailern
Reisekosten
Rechtsberatung
Serverinfrastruktur und Hardwarekosten
Die Antragstellung ist ab dem 01.08.2025 möglich! Frühest möglicher Projektbeginn: 01.10.2025.
Neben den formalen Unterlagen sind eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, ein Arbeitsplan und ein Kulturtest vorzulegen.
Mit meiner Erfahrung bei der Beantragung von Fördermitteln gewinnst Du Zeit und einen kompetenten Sparringspartner. Gemeinsam können wir Dein Projekt über die Ziellinie bringen.