Games-Förderung: Zweiter Förderaufruf

Games-Förderung: Zweiter Förderaufruf

Datum

Änderungen FZUL ab 2026

Games-Förderung: Zweiter Förderaufruf


Bis 8,0 Mio. Euro Förderung pro Projekt – Achtung: Windhundverfahren




Am 18.07.2025 hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt den Teilantragstopp aufgehoben und den zweiten Förderaufruf gestartet mit verbesserten Bedingungen und einem umfassenderen Spielraum:

  • Die Projektgröße ist nicht entscheidend

  • Mehrjährige Projekte können wieder gefördert werden

  • Die Fördersumme pro Projekt wurde auf bis zu 8,0 Mio. EURO angehoben.


Wenn Du ein innovatives Games-Projekt planst oder entwickelst wird es aller höchste Zeit den Förderantrag einzureichen, denn bei dem Förderaufruf handelt es sich um ein sog. Windhundverfahren, d.h. das Budget ist begrenzt – wer zu spät kommt, den bestraft….!


Folgende Projekt können gefördert werden:

  • Neuentwicklung von Games

  • o   Prototypenentwicklung

  • o   Bis zur Marktreife

  • Portierung von existierenden Games auf neue Plattformen oder umfangreiche Erweiterungen für bereits veröffentlichte Games


Welche Kosten sind förderfähig?

  • Personalkosten

  • Nutzungsrechte

  • Unteraufträge an Subunternehmer

  • Messeauftritte, Beta-Tests, Erstellung von Trailern

  • Reisekosten

  • Rechtsberatung

  • Serverinfrastruktur und Hardwarekosten


Die Antragstellung ist ab dem 01.08.2025 möglich! Frühest möglicher Projektbeginn: 01.10.2025.

Neben den formalen Unterlagen sind eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, ein Arbeitsplan und ein Kulturtest vorzulegen.

Mit meiner Erfahrung bei der Beantragung von Fördermitteln gewinnst Du Zeit und einen kompetenten Sparringspartner. Gemeinsam können wir Dein Projekt über die Ziellinie bringen.

Bildquelle:

Canva

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