Gewerbeversicherungen sind eine der wichtigsten Versicherungen für Gewerbetreibende und Unternehmer überhaupt. Dies wird gerade von Existenzgründern häufig vernachlässigt, denn für sie sind in erster Linie der Business-Plan und die Finanzierung des Startkapitals wichtig. Dennoch sollten gerade sie sich vergewissern, dass sie optimal abgesichert sind, denn Existenzgründer haben im Schadensfall meist erst recht nicht genug finanzielle Rücklagen, um die Kosten von Schadensersatzansprüchen zu begleichen.
Eine der bedeutendsten Versicherungen für Existenzgründer ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie kommt für alle Schäden auf, die bei der Gewerbeausübung bei Dritten entstehen können. Existenzgründer – unabhängig der Branche, in der sie tätig sind – sollten mindestens eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Egal ob man sein Gewerbe in einem Geschäft oder bei seinem Kunden direkt vor Ort als freier Mitarbeiter ausübt, ein Schaden kann schnell entstehen und ohne Betriebshaftpflicht existenzbedrohend werden.
Eine weitere wichtige Säule der Gewerbeversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung. Von Gesetzeswegen her sind Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Treuhänder sowie Architekten und Ingenieure zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Die Berufshaftpflichtversicherung sichert die aufgezählten Berufsgruppen gegen Ansprüche Dritter ab, die in Folge von Personen- oder Sachschäden oder Vermögensschäden, die aus Personen- oder Sachschäden folgen können, gestellt werden könnten. Besonders wichtig ist, dass die Berufshaftpflicht auch alle Ansprüche mit in den Versicherungsschutz einbezieht, die aus dem spezifischen Schadenpotentials dieser Berufe entstehen könnten, beispielsweise bei Konstruktionsfehlern des Ingenieurs, Fehler bei der Vertretung von Mandaten durch einen Rechtsanwalt, Fehler bei der Beratung durch einen Steuerberater etc.
Für Existenzgründer kann eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ebenfalls wichtig werden. Denn die private Rechtsschutzversicherung gilt nur für den privaten, nicht aber den geschäftlichen Bereich. Schnell wird aus einem kleinen Sachschaden ein langwieriger Rechtsstreit, der letztlich nur noch durch ein Gericht entschieden werden kann. In so einem Fall übernimmt die Firmenrechtsschutzversicherung die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt sowie Kosten für Sachverständige und andere im Rahmen des Rechtsstreits anfallende Kosten.
Wer eine Gewerbeimmobilie betreibt, sollte zusätzlich eine Gebäudeversicherung abschließen. Eine Gebäudeversicherung sichert die Immobilie allein oder Kombinationen gegen Risiken wie Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Darüber hinaus können auch noch weitere Elementarschäden in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Ist man dagegen Mieter eines Ladenlokals, sollte man darauf achten, dass der Vermieter eine Gebäudeversicherung besitzt. Außerdem ist es als Mieter ratsam, eine Versicherung für die Geschäftsausstattung (Inventarversicherung) abzuschließen. Dadurch wird die Geschäfts- und Büroausstattung ebenfalls gegen Schäden aus Feuer, Wasser, Sturm und Hagel abgesichert.
Gewerbe- und Firmenversicherung bestehen aus einer ganzen Palette von Versicherungen, mit denen sich Gewerbetreibende und Unternehmer, sowohl in der Gründungsphase als auch wenn sie bereits etabliert sind, gegen unterschiedliche Risiken einzeln oder in Kombination absichern können. Da nicht jeder Unternehmer auch jede Versicherung braucht bzw. vor allem Existenzgründer am Anfang ihrer Selbstständigkeit nur bedingt wissen können, welchen Schutz sie unbedingt benötigen, sollte ein erfahrener und unabhängiger Makler zur Rate gezogen werden. Solche auf Gewerbeversicherungen spezialisierten Berater kennen die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Pflichtversicherungen. Darüber hinaus können sie Gewerbetreibende und Unternehmer beraten, welche weiteren Risiken sie unbedingt abdecken sollten und welche der Gewerbeversicherung erst später oder vielleicht gar nicht wichtig werden könnten.
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!