Der aufgrund der aktuellen Kürzungen in die Diskussion geratene Gründungszuschuss scheint ein wirksames arbeitsmarktpolitisches Instrument zu sein. Dies ist das vorläufige Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), einer Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit.
Laut IAB-Studie sind etwa 80 Prozent der durch Gründungszuschuss (GZ) geförderten Arbeitslosen auch eineinhalb Jahre nach der Gründung noch selbstständig. Weitere 10 Prozent haben eine sozialversicherungspflichtige Anstellung angenommen.
Erfreulich ist zudem, dass etwa ein Drittel der GZ-Gründer Mitarbeiter einstellt. Diese GZ-Gründer beschäftigen im Durchschnitt drei Mitarbeiter, häufig allerdings in Teilzeit.
Auch im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen (Überbrückungsgeld und Ich-AG) schneidet der Gründungszuschuss gut ab. So haben GZ-Geförderte z.B. ihre Arbeitslosigkeit deutlich früher beendet als die Geförderten der Vorgängerprogramme. Die Untersuchungsergebnisse zur Effektivität des Gründungszuschusses hat das IAB in einem Kurzbericht zusammengefasst. Sie können diesen den aktuellen IAB Kurzbericht 02/2012 hier nachlesen. (Quelle: Newsletter 29.02.2012 starothek)
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!