Datum
03.09.2025
Kategorie
KMU-innovativ: Materialforschung (Mat2KMU)
Neue Förderrichtlinie seit 02.09.2025 gültig
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat am 21.08.2025 die bisherige Förderrichtlinie KMU-innovativ: Materialforschung in einer überarbeiteten Richtlinie (Mat2KMU) überarbeitet; am 02.09.2025 wurde sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Grundlage für die überarbeitete Förderrichtlinie Mat2KMU ist das 2025 veröffentlichte Fachprogramm „Materialinnovationen für die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft (Mat2Twin) des BMFTR.
Wesentliche Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und Lösungsbeiträge für Unternehmen und gesellschaftlich relevante Fragestellungen, wie zum Beispiel Produktinnovationen, aber auch ressourcenschonende, ökologisch und ökonomisch effizienteres Wirtschaften.
Gefördert werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte von KMU (Einzelvorhaben) bzw. KMU im Verbund mit mittelständischen Unternehmen und gegebenenfalls assoziierten Großunternehmen. Der Schwerpunkt der Projektarbeiten muss im Bereich Werkstoffinnovationen liegen, mit dem Ziel die Materialeigenschaften oder einschlägige Prozesse hierfür signifikant zu verbessern. Der Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL) muss im Bereich drei bis sechs liegen. Das Ziel muss sein, das Vorhaben im Rahmen der Förderung, um mindestens 1 TLR-Stufe zu steigern.
Folgende Themen werden adressiert:
a. Digitale Abbildung von Material- und Produkteigenschaften über den gesamten Lebenszyklus unter Nutzung digitaler Werkzeuge wie Simulation, Big Data und KI.
b. Neue oder stark verbesserte funktionale Eigenschaften durch Innovationen bei werkstoffspezifischen (Vor-)Produkten und Prozessen.
c. Ökonomische Nachhaltigkeit – Neue Materialien stärken technologische Souveränität.
d. Ökologische Nachhaltigkeit – Materialien der Zukunft.
e. Vital und sicher – Materialien für Gesundheit und Lebensqualität
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Im Rahmen dieser Förderrichtlinie dar der Umfang der Forschungs- und Entwicklungs-Fremdleistungen und Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden, nicht mehr als 40 Prozent der geplanten Gesamtkosten des Teilvorhabens betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Stufe 1: Vorlage einer Projektskizze bis spätestens 15.04. oder 15.10. des Jahres. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
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