Der Bundestag hat ein neues Privatinsolvenzrecht verabschiedet. Schon nach 3 Jahren besteht die Möglichkeit sich von Restschulden befreien zu lassen. Neben neuen Insolvenzregeln für (private) Verbraucher sind davon auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer betroffen.
Bisher galt eine Frist von sechs Jahren um sich von Restschulden befreien zu können. Nach dem neuen Privatinsolvenzrecht kann eine sogenannte Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren erreicht werden, wenn der Schuldner an seine Gläubiger mindestens 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten bezahlen kann. (Quelle: Pressetext t-online.de vom 17.05.2013)
Das neue Förderprogramm für kleine u. mittlere Unternehmen: Die Beraterförderung richtet sich an Startups, Jungunternehmen und Bestandsunternehmen.
ALLE ZEHNE! Zehn von zehn Anträgen auf Gründungszuschuss, die wir bisher in 2014 während der Antragstellung begleitet haben, wurden genehmigt. Heute hat uns ein Mandant informiert, dass er die schriftliche Bewilligung der Agentur für Arbeit erhalten hat. Herzlichen Glückwunsch!