Statt Fördermittel-Anfrage ein Sanierungsfall

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Statt Fördermittel-Anfrage ein Sanierungsfall

Datum

07.08.2025

Kategorie

Bundes

Bundes

  • Abschlussgespräch mit der Bank: Sanierungsgutachten umfänglich akzeptiert

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  • Abschlussgespräch mit der Bank: Sanierungsgutachten umfänglich akzeptiert

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Statt Fördermittel-Anfrage ein Sanierungsfall


Die Krise war da – meine Aufgabe: strukturieren, stabilisieren, sichern. Warum Erfahrung im Turnaround den entscheidenden Unterschied machten.

 


Mitte April hatte ich ein Erstberatungsgespräch mit einem mittelständischen Unternehmen aus dem Großraum München. Anzahl Mitarbeiter: 20; Inhabergeführt; Branche: hoch spezialisierter Engineering-Dienstleister. Thema: Entlastung der angespannten Liquidität durch öffentliche Fördermittel.


Einige Tage nach dem unverbindlichen Erstberatungsgespräch rief mich der Geschäftsführer an und berichtete, dass sich die Liquiditätssituation des Unternehmens kurzfristig verschlechtert hat. Grund: ein Auftraggeber hat seinen bis dato fix zugesagten Auftrag bis auf Weiteres verschoben. Die eingeplante Anzahlung rückt(e) in weite Ferne.

Problem: Die Kontokorrentlinie war vollständig ausgereizt, die Gehaltszahlungen für den laufenden Monat waren akut gefährdet. Die Hausbank forderte die Stellungnahme eines externen Beraters, um eine vorübergehende Überbrückungslinie einzuräumen.


Lösung: Nachdem ich, neben der Fördermittelberatung, auch über langjährige Erfahrung in den Bereichen „Turn-Around“ und „Festigung“ verfüge, änderte sich mein Mandat entsprechend. Ich sollte prüfen, ob das Geschäftsmodell grundsätzlich noch intakt ist und ob die Ursachen für die angespannte Liquidität marktbedingter oder struktureller Art sind. Kurzfristig mussten umfangreiche Unterlagen (BWA´s, Angebotslisten, Ertragsplanung, Liquiditätsplanung und div. Schriftverkehr mit Kunden) geprüft und Termine mit der Geschäftsführung eingeplant werden.


Eine Woche vor Fälligkeit der Gehaltszahlungen legte ich meine Stellungnahme der Hausbank vor und die Bank räumte dem Unternehmen eine vorübergehende Überbrückungslinie in der benötigten Höhe ein. Die Gehaltszahlungen waren gesichert.


Die Hausbank knüpfte dies allerdings an die Vorlage eines umfassenden Sanierungsgutachtens gem. IDW S6. Ein Gutachten, das objektiv und strukturiert beurteilt, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist und unter welchen Bedingungen eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll realisierbar erscheint.


In den darauffolgenden Wochen musste ich meinen Kalender komplett umorganisieren, denn die Vorlage des Sanierungsgutachtens war terminlich an die vorübergehende Überbrückungslinie geknüpft. In 4 Wochen mussten die Ausgangslage und Krisenursachen analysiert und eine Bestandsaufnahme (wirtschaftlich, rechtlich, finanziell) durchgeführt, ein Maßnahmenplan erarbeitet, eine integrierte Planungsrechnung, Szenarioanalysen mit Risiken und Alternativen durchdacht werden. Am Ende sollte ich eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit treffen und damit ein objektivierbares Vertrauensinstrument vorlegen, welches der Bank Sicherheit verschafft die zunächst vorübergehende Überbrückungslinie in eine langfristige Kontokorrentlinie umzuwandeln. Nur unter dieser Bedingung konnte das Unternehmen fortgeführt werden.


Heute fand mit der Hausbank das Abschlussgespräch statt. Ein Termin der für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung war. Das Sanierungsgutachten wurde besprochen und die darin von mir vorgeschlagenen Analysen und Maßnahmen wurden von der Hausbank akzeptiert. Die vorübergehende Überbrückungslinie in einen mittelfristigen Kontokorrentrahmen bis Ende 2026 umgewandelt.


Rund 17 Monate Zeit für das Unternehmen, um sein Geschäftsmodell zu stabilisieren und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Somit können 20 hoch spezialisierte Arbeitsplätze erhalten werden! Mein Dank geht an die Bank bzw. an die zuständige Verantwortliche für die gute Zusammenarbeit!


Mandate wie diese fordern einen heraus – und geben zugleich das gute Gefühl, wirklich etwas bewegt zu haben.

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